7510 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 2. März 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Österreichischen Industrieholding Aktiengesellschaft und der Post und Telekombeteiligungsverwaltungsgesellschaft (ÖIAG-Gesetz 2000) geändert wird

Zur Ermöglichung einer unterjährigen Dividende unter anderem zur Finanzierung der Forschungsanleihe wird die allgemeine aktienrechtliche Möglichkeit einer Abschlagszahlung auf den Bilanzgewinn unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen der ÖIAG ergänzend zu § 54a AktG geregelt. § 54a AktG ist entsprechend § 11 Abs. 1 ÖIAG-Gesetz 2000 subsidiär auf Abschlagszahlungen auf den Bilanzgewinn anzuwenden.

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates am 14. März 2006 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Hans Ager die Mitglieder des Bundesrates Wolfgang Sodl, Reinhard Todt und Wolfgang Schimböck.

Mit Stimmenmehrheit wurden die Verhandlungen vertagt.

Am 19. April 2006 hat der Finanzausschuss die Verhandlungen wieder aufgenommen.

In der Debatte ergriffen die Bundesräte Dr. Ruperta Lichtenecker, Wolfgang Sodl und  Dr. Franz Eduard Kühnel das Wort.

Von den Bundesräten Wolfgang Sodl, Dr. Ruperta Lichtenecker Kolleginnen und Kollegen wurde ein begründeter Einspruchsantrag eingebracht.

Bei der Abstimmung wurde dieser Einspruchsantrag mit Stimmenmehrheit angenommen.

Zum Berichterstatter für das Haus wurde Bundesrat Helmut Wiesenegg gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Bundesrat wolle beschließen:

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 2. März 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Österreichischen Industrieholding Aktiengesellschaft und der Post und Telekombeteiligungsverwaltungsgesellschaft (ÖIAG-Gesetz 2000) geändert wird, mit der beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben.

Wien, 2006 04 19

                   Helmut Wiesenegg      Johann Kraml

       Berichterstatter           Vorsitzender