7515 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Justizausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2006 betreffend ein Abkommen über die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits zur Bekämpfung von Betrug und sonstigen rechtswidrigen Handlungen, die ihre finanziellen Interessen beeinträchtigen samt Schlussakte und Vereinbarter Niederschrift
Der vorliegende
Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass das
grenzüberschreitende Phänomen des Betrugs und anderer rechtswidriger Handlungen
einschließlich von Verstößen gegen zollrechtliche Vorschriften und Bestimmungen
über die indirekten Steuern im Zusammenhang mit dem Handel von Waren und
Dienstleistungen durch innerstaatliche Behörden alleine nicht wirksam bekämpft
werden kann.
Mit dem gegenständlichen
Abkommen soll durch Bestimmungen hinsichtlich umfassender justizieller
Zusammenarbeit und Amtshilfe die Zusammenarbeit zur Bekämpfung der
Geldwäscherei und zur Aufdeckung schwerer Fälle von Betrug und Schmuggel
deutlich verbessert werden.
Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend, enthält aber keine verfassungsändernden bzw. verfassungsergänzenden Bestimmungen.
Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B‑VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.
Der Nationalrat hat anlässlich der Beschlussfassung im Gegenstand gemäß Artikel 50 Absatz 2 B‑VG beschlossen, dass dieser Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen ist.
Der Nationalrat hat überdies anlässlich der Beschlussfassung im Gegenstand beschlossen, dass der gegenständliche Staatsvertrag gemäß Artikel 49 Absatz 2 B-VG dadurch kundzumachen ist, dass die dänische, englische, estnische, finnische, französische, griechische, italienische, lettische, litauische, niederländische, polnische, portugiesische, schwedische, slowakische, slowenische, spanische, tschechische und ungarische Sprachfassung durch Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegen.
Der Justizausschuss hat den
gegenständlichen Beschluss des Nationalrates am 19.
April 2006 in Verhandlung
genommen.
Berichterstatter im
Ausschuss war Bundesrat Mag. Gerald Klug.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. April 2006 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Absatz 2 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2006 04 19
Mag. Gerald Klug Johann Giefing
Berichterstatter Vorsitzender