7515 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2006 betreffend ein Abkommen über die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits zur Bekämpfung von Betrug und sonstigen rechtswidrigen Handlungen, die ihre finanziellen Interessen beeinträchtigen samt Schlussakte und Vereinbarter Niederschrift

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass das grenzüberschreitende Phänomen des Betrugs und anderer rechtswidriger Handlungen einschließlich von Verstößen gegen zollrechtliche Vorschriften und Bestimmungen über die indirekten Steuern im Zusammenhang mit dem Handel von Waren und Dienstleistungen durch innerstaatliche Behörden alleine nicht wirksam bekämpft werden kann.

Mit dem gegenständlichen Abkommen soll durch Bestimmungen hinsichtlich umfassender justizieller Zusammenarbeit und Amtshilfe die Zusammenarbeit zur Bekämpfung der Geldwäscherei und zur Aufdeckung schwerer Fälle von Betrug und Schmuggel deutlich verbessert werden.

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend, enthält aber keine verfassungsändernden bzw. verfassungsergänzenden Bestimmungen.

Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B‑VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

Der Nationalrat hat anlässlich der Beschlussfassung im Gegenstand gemäß Artikel 50 Absatz 2 B‑VG beschlossen, dass dieser Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen ist.

Der Nationalrat hat überdies anlässlich der Beschlussfassung im Gegenstand beschlossen, dass der gegenständliche Staatsvertrag gemäß Artikel 49 Absatz 2 B-VG dadurch kundzumachen ist, dass die dänische, englische, estnische, finnische, französische, griechische, italienische, lettische, litauische, niederländische, polnische, portugiesische, schwedische, slowakische, slowenische, spanische, tschechische und ungarische Sprachfassung durch Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegen.

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates am 19. April 2006 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Mag. Gerald Klug.


Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. April 2006 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1.      gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.      gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Absatz 2 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2006 04 19

Mag. Gerald Klug          Johann Giefing

       Berichterstatter           Vorsitzender