7516 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2006 betreffend das Protokoll zu dem am 23. Februar 1995 unterzeichneten Vertrag zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Rechtshilfe in Strafsachen im Sinne des Artikels 3 Absatz 2 des am 25. Juni 2003 unterzeichneten Abkommens zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über Rechtshilfe

Durch den vorliegenden Beschluss des Nationalrates werden die im Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika vorgesehenen Erleichterungen und Änderungen in den bilateralen Vertrag übernommen. Aufgrund des Abkommens der Europäischen Union mit den Vereinigten Staaten von Amerika waren Änderungen betreffend den Schutz personenbezogener Daten, die Übermittlung von Bankinformationen, gemeinsame Ermittlungsteams und Vernehmungen mittels Videokonferenz erforderlich. Der bilaterale Rechtshilfevertrag bleibt jedoch in seinen wesentlichen Bestimmungen unberührt.

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend, enthält aber keine verfassungsändernden bzw. verfassungsergänzenden Bestimmungen.

Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B‑VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 B‑VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates am 19. April 2006 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter  im Ausschuss war Bundesrat Mag. Gerald Klug.

An der Debatte beteiligte sich das Mitglied des Bundesrates Dr. Franz Eduard Kühnel.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. April 2006 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2006 04 19

Mag. Gerald Klug          Johann Giefing

       Berichterstatter           Vorsitzender