7518 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Justizausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2006 betreffend ein Bundesgesetz über Patientenverfügungen (Patientenverfügungs-Gesetz - PatVG)
Der vorliegende
Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass in der
medizinischen und rechtlichen Praxis häufig Patientenverfügungen errichtet
werden. Obwohl das Recht des Patienten, seinen Willen zu bestimmten
Behandlungen vorweg zu deklarieren, unbestritten ist, werfen solche Verfügungen
im Detail doch zahlreiche Rechtsfragen auf.
Mit dem
gegenständlichen Beschluss wird dieses Rechtsgebiet eindeutig und transparent
geregelt. Es wird klargestellt, in welcher Form und mit welchem Inhalt eine
verbindliche Patientenverfügung errichtet werden kann und welche
Rechtswirkungen ihr und anderen Erklärungen des Patienten zukommen. Die
vorgeschlagenen Regelungen sollen einerseits dem Patienten zugute kommen und
ihm eindeutige Vorgaben für derartige Erklärungen bieten. Andererseits ist auch
für den behandelnden Arzt und andere an der Behandlung Beteiligte klar und
leicht erkennbar, welche Folgen eine Patientenverfügung für sie hat.
Der Justizausschuss hat den
gegenständlichen Beschluss des Nationalrates am 19. April
2006 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im
Ausschuss war Bundesrat Franz Wolfinger.
An der Debatte
beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Stefan Schennach, Mag. Gerald Klug, Dr. Franz Eduard Kühnel und
Albrecht Konecny.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. April 2006 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2006 04 19
Franz Wolfinger Johann Giefing
Berichterstatter Vorsitzender