7518 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2006 betreffend ein Bundesgesetz über Patientenverfügungen (Patientenverfügungs-Gesetz - PatVG)

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass in der medizinischen und rechtlichen Praxis häufig Patientenverfügungen errichtet werden. Obwohl das Recht des Patienten, seinen Willen zu bestimmten Behandlungen vorweg zu deklarieren, unbestritten ist, werfen solche Verfügungen im Detail doch zahlreiche Rechtsfragen auf.

Mit dem gegenständlichen Beschluss wird dieses Rechtsgebiet eindeutig und transparent geregelt. Es wird klargestellt, in welcher Form und mit welchem Inhalt eine verbindliche Patientenverfügung errichtet werden kann und welche Rechtswirkungen ihr und anderen Erklärungen des Patienten zukommen. Die vorgeschlagenen Regelungen sollen einerseits dem Patienten zugute kommen und ihm eindeutige Vorgaben für derartige Erklärungen bieten. Andererseits ist auch für den behandelnden Arzt und andere an der Behandlung Beteiligte klar und leicht erkennbar, welche Folgen eine Patientenverfügung für sie hat.

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates am 19. April 2006 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Franz Wolfinger.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Stefan Schennach, Mag. Gerald Klug, Dr. Franz Eduard Kühnel und Albrecht Konecny.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. April 2006 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2006 04 19

Franz Wolfinger    Johann Giefing

       Berichterstatter           Vorsitzender