7524 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus
über den Beschluss des Nationalrates vom 26. April 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Privatfernsehgesetz geändert wird
Mit der Möglichkeit der Nutzung analoger Übertragungskapazitäten des ORF durch Inhaber einer nicht bundesweiten Privatfernsehzulassung wurde im Jahr 2001 ein wesentlicher Schritt zur effizienteren Nutzung des nur beschränkt zur Verfügung stehenden analogen Rundfunk-Frequenzspektrums gesetzt. Die Intention war, die bestehenden Doppelversorgungen des ORF zugunsten der Entwicklung eines privaten terrestrischen Fernsehmarktes in Ballungsräumen aufzugeben. Diese Bestimmung hat der Verfassungsgerichtshof nunmehr in Prüfung gezogen, da mit der in § 13 getroffenen Regelung hinsichtlich eines „angemessenen Entgelts“ für die zeitweise Nutzung vielerlei gemeint sein könne.
Mit dem vorliegenden Gesetzesbeschluss des Nationalrates – aufgrund des Antrages der Abgeordneten Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Dipl.-Ing. Uwe Scheuch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Privatfernsehgesetz geändert wird (799/A) – soll daher klargestellt werden, dass dem ORF jener tatsächlich entstehende Aufwand anteilsmäßig zu ersetzen ist, den er zu tragen hat, obwohl er eine ihm zugewiesene Frequenz nicht dauerhaft nutzen kann. Die dem ORF zugeordneten Übertragungskapazitäten sind diesen zur Erfüllung seines gesetzlich in § 3 ORF-Gesetz normierten Versorgungsauftrages zugewiesen und schaffen somit keine eigentumsähnliche Position. Dem gegenüber sind allerdings dem ORF die aus der Umschaltung erwachsenen Kosten zu ersetzen. Zur Wahrung der Rechtssicherheit für die beteiligten Parteien wird diese Neuregelung rückwirkend in Kraft gesetzt.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Franz Perhab.
An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Stefan Schennach.
Zum Berichterstatter für das Haus wurde Bundesrat Franz Perhab gewählt.
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 9. Mai 2006 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2006 05 09
Franz Perhab Jürgen Weiss
Berichterstatter Vorsitzender