7530 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Sportangelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 27. April 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Sportförderungsgesetz 2005 geändert wird (Anti-Doping-Bundesgesetz)

Die Bundes-Sportfördermittel sollen an die Sportorganisationen nur mehr unter der Bedingung der kon-sequenten Einhaltung der Anti-Doping-Regelungen des zuständigen internationalen Sportfachverbandes gewährt werden.  Im Bundes-Sportförderungsgesetz werden folgende Regelungen aufgenommen:

1.      die Möglichkeit der Förderung von Projekten im Bereich der Anti-Doping-Forschung;

2.      die Verpflichtung der Sportorganisationen zur umfassenden Dopingprävention durch Förderung der Ausbildung der Betreuungspersonen der Sportler sowie zur Durchführung von Informations- und Aufklärungsprogrammen;

3.      die Übernahme der international geltenden Regelungen im Bereich des Anti-Dopings als Bedingung zur Gewährung der Förderung aus Bundes-Sportfördermittel;

4.      Einführung eines Anhörungsverfahrens vor Verhängung von Disziplinarmaßnahmen gegen Sportler oder Mannschaften bei Verstoß gegen Anti-Doping-Regelungen;

5.      Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Unabhängige Dopingkontrolleinrichtung;

6.      Einrichtung einer Unabhängigen Schiedskommission zur Überprüfung der verhängten Diszipli-narmaßnahme auf Verlangen der betroffenen Sportler und Mannschaften;

7.      Normierung der Informationspflicht der Ärzte bei Verabreichung von Arzneimitteln mit Doping-wirkstoffen im Zuge der Krankenbehandlung an Leistungssportler

8.      Aufnahme einer Strafbestimmung bei Verstoß gegen das Verbot der Anwendung von Dopingmetho-den oder Gendoping durch die Betreuungspersonen des Sportlers, wobei die bereits bestehenden Strafbestimmungen des Arzneimittelgesetzes und des Rezeptpflichtgesetzes betreffend das Verbot des Inverkehrbringens und der Verabreichung von Dopingmittel unberührt bleiben.

 

Der Ausschuss für Sportangelegenheiten hat den gegenständlichen Gesetzesbeschluss in seiner Sitzung am 9. Mai 2006 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters                                     die Bundesräte Karl Boden und Günther Köberl.                                    .

Der Ausschuss für Sportangelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 9. Mai 2006 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2006 05 09

Karl Boden        Ernst Winter

       Berichterstatter           Vorsitzender