7530 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Sportangelegenheiten
über den Beschluss des Nationalrates vom 27. April 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Sportförderungsgesetz 2005 geändert wird (Anti-Doping-Bundesgesetz)
Die
Bundes-Sportfördermittel sollen an die Sportorganisationen nur mehr unter der
Bedingung der kon-sequenten Einhaltung der Anti-Doping-Regelungen des
zuständigen internationalen Sportfachverbandes gewährt werden. Im Bundes-Sportförderungsgesetz werden
folgende Regelungen aufgenommen:
1. die Möglichkeit
der Förderung von Projekten im Bereich der Anti-Doping-Forschung;
2. die Verpflichtung
der Sportorganisationen zur umfassenden Dopingprävention durch Förderung der
Ausbildung der Betreuungspersonen der Sportler sowie zur Durchführung von
Informations- und Aufklärungsprogrammen;
3. die Übernahme der
international geltenden Regelungen im Bereich des Anti-Dopings als Bedingung
zur Gewährung der Förderung aus Bundes-Sportfördermittel;
4. Einführung eines
Anhörungsverfahrens vor Verhängung von Disziplinarmaßnahmen gegen Sportler oder
Mannschaften bei Verstoß gegen Anti-Doping-Regelungen;
5. Schaffung einer
gesetzlichen Grundlage für die Unabhängige Dopingkontrolleinrichtung;
6. Einrichtung einer
Unabhängigen Schiedskommission zur Überprüfung der verhängten
Diszipli-narmaßnahme auf Verlangen der betroffenen Sportler und Mannschaften;
7. Normierung der
Informationspflicht der Ärzte bei Verabreichung von Arzneimitteln mit
Doping-wirkstoffen im Zuge der Krankenbehandlung an Leistungssportler
8. Aufnahme einer
Strafbestimmung bei Verstoß gegen das Verbot der Anwendung von Dopingmetho-den
oder Gendoping durch die Betreuungspersonen des Sportlers, wobei die bereits
bestehenden Strafbestimmungen des Arzneimittelgesetzes und des
Rezeptpflichtgesetzes betreffend das Verbot des Inverkehrbringens und der
Verabreichung von Dopingmittel unberührt bleiben.
Der Ausschuss für
Sportangelegenheiten hat den gegenständlichen Gesetzesbeschluss in seiner
Sitzung am 9. Mai 2006 in Verhandlung genommen.
An der Debatte
beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters
die Bundesräte Karl Boden und Günther Köberl. .
Der Ausschuss für Sportangelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 9. Mai 2006 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2006 05 09
Karl Boden Ernst Winter
Berichterstatter Vorsitzender