7533 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft

über den Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2006 betreffend eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich über die Errichtung und den Betrieb des Institute of Science and Technology - Austria samt Anhang

Der im Jahr 2000 gestartete Lissabon-Prozess will Europa in seiner Wettbewerbsfähigkeit stärken und mehr Wachstum bringen. Österreich ist als eines der wenigen EU-Länder am Weg, das Lissabon-Ziel von 3% F&E-Quote bis 2010 zu erreichen. Von 1,88% F&E-Quote im Jahr 1999 konnten die Forschungsausgaben auf 2,35% (in Prozent des Bruttoinlandsprodukts) im Jahr 2005 gesteigert werden, bis 2010 investiert die Bundesregierung 3 Mrd. Euro zusätzlich in Forschung.

Das Projekt der Errichtung des Institute of Science and Technology - Austria hat zum Ziel, in Österreich eine Forschungseinrichtung auf höchstem Niveau zu etablieren, die im internationalen Konzert der Spitzenforschung eine markante Stimme hat. Zielsetzungen des Institute of Science and Technology - Austria sind

             - Grundlagenforschung auf Spitzenniveau in Forschungsgebieten, die in Österreich noch unerschlossen sind, etablieren

             - herausragende Arbeitsbedingungen und Entfaltungsmöglichkeiten für exzellente For­scherinnen und Forscher anbieten

             - als Teil einer umfassenden Exzellenzstrategie in Österreich und in Vernetzung mit Exzellenz-Zentren anderer wissenschaftlicher Einrichtungen einen wesentlichen Anschub für das gesamte Wissenschaftssystem in Österreich bringen

             - einen wesentlichen Beitrag zur weiteren Steigerung der Attraktivität des Wissen­schafts- und Forschungsstandorts Österreich leisten und damit die Umkehrung des „brain drain“ in einen „brain gain“ bewirken

             - durch die Orientierung auf Verwertungsperspektiven und deren Umsetzung durch Spin-offs und im Austausch mit der Wirtschaft einen Impuls zur Strukturverbesserung und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft setzen und damit neue, hoch qualifizierte Arbeitsplätze schaffen

Die Entscheidung der Standortfrage erfolgte auf der Grundlage von Gutachten von McKinsey, Berlin, dem Centrum für Hochschulent­wicklung (CHE), Gütersloh, und dem Österreichischen Institut für Raumplanung. Dabei verblieben in der Endauswertung durch McKinsey drei Standorte. Auf Grund der vorliegenden Anbote und Gutachten hat sich die Bundesregierung für das Bestangebot des Landes Niederösterreich entschieden.

Mit der vorliegenden Art.-15a-B-VG-Vereinbarung werden das Angebot Niederösterreichs, sich an der Errichtung und dem Betrieb des Institute zu beteiligen, rechtlich umgesetzt und die finanziellen und wirtschaftlichen Verpflichtungen von Bund und Land definiert.

Zentral sind die Überlegungen zur Finanzierung. Dazu wurde auf die Überlegungen der Planungsgruppe im bm:bwk zurückgegriffen, die wiederum auf Kostenabschätzungen der so genannten Machbarkeitsstudie Wien (Wissenschaftszentrum Wien, Machbarkeit einer Graduierten-Forschungseinrichtung in Wien, Studie im Auftrag der Stadt Wien, Dezember 2004) beruhen. Diese Berechnungen wurden von KPMG gemeinsam mit den Autorinnen und den Autoren der Studie durchgeführt. Die Basis wurde aus nationalen und internationalen Vergleichswerten, zum Teil mit Standardwerten für Investitionsplanungen, aufgrund von Angaben von A. Zeilinger und P. Schuster sowie durch Experteninterviews gewonnen.

Die Finanzierungsplanung ist vorerst auf zehn Jahre angelegt, wobei es vor allem auf eine Sicherstellung der Abdeckung der laufenden Kosten ankommt. Die erforderlichen Mittel sind Planungsgrößen. Sie dienen der Sicherstellung eines ausreichenden Finanzierungsrahmens und sind maßgebliche Orientierungsgrößen für die Leitung des Institute of Science and Technology - Austria.

Wichtig für die finanzielle Basis ist überdies die Verpflichtung des Bundes, zusätzliche Mittel in Form der Aufstockung der eingeworbenen Drittmittel zur Verfügung zu stellen, wobei die Summe dieser Aufstockungsbeträge für zehn Jahre mit € 95 Mio. begrenzt ist.

Aus der Vereinbarung ist ersichtlich, dass das Institute of Science and Technology - Austria auf Dauer errichtet werden soll.

Der Ausschuss für Bildung und Wissenschaft hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates am 19. April 2006 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Günther Köberl.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Albrecht Konecny, Eva Konrad, Erwin Preiner, Mag. Bernhard Baier und Dr. Andreas Schnider.

Ein Antrag der Bundesräte Albrecht Konecny und Eva Konrad auf Einladung von Sachverständigen zur schriftlichen Äußerung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen.

Auf Antrag der Bundesräte Albrecht Konecny und Eva Konrad wurden die Verhandlungen zum Gegenstand mit Stimmenmehrheit vertagt.

Am 9. Mai 2006 hat der Ausschuss für Bildung und Wissenschaft die Verhandlungen wieder aufgenommen. In der Debatte ergriffen die Bundesräte Albrecht Konecny, Stefan Schennach, Waltraut Hladny, Mag. Bernhard Baier und Dr. Andreas Schnider das Wort.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Günther Köberl gewählt.

Der Ausschuss für Bildung und Wissenschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 9. Mai 2006 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2006 05 09

Günther Köberl          Josef Saller

       Berichterstatter           Vorsitzender