7546 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 27. April 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Erhebung von Gebühren und den Ersatz von Auslagen für Amtshandlungen österreichischer Vertretungsbehörden in konsularischen Angelegenheiten (Konsulargebührengesetz 1992 - KGG 1992) geändert wird

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass durch Maßnahmen zum Schutz österreichischer Staatsbürger im Ausland, insbesondere durch sogenannte „Kriseninterventionen“, der Republik Österreich sehr hohe Kosten entstehen können, die aufgrund der geltenden Rechtslage selbst dann nicht oder nur schwer zurückgefordert werden können, wenn sich jemand mit auffallender Sorglosigkeit in eine besondere Gefahrensituation begeben hat. Eine Rückforderung sollte aber möglich sein, wenn sich die betreffenden Personen grob schuldhaft in eine Situation begeben haben, die diese Maßnahmen erforderlich gemacht hat.

Im Lichte dieser Überlegungen wird daher im Konsulargebührengesetz eine gesetzliche Grundlage für Regressansprüche nach Kriseninterventionen geschaffen.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates am 9. Mai 2006 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Karl Bader die Bundesräte Prof. Albrecht Konecny, Karl Bader, Dr. Franz Eduard Kühnel, Stefan Schennach, Helmut Kritzinger, Mag. Harald Himmer, Anna Elisabeth Haselbach, Sissy Roth-Halvax.

Auf Antrag der Bundesräte Prof. Albrecht Konecny und Stefan Schennach wurden die Verhandlungen zum Gegenstand mit Stimmenmehrheit vertagt.

Am 7. Juni 2006 hat der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten die Verhandlungen wieder aufgenommen.

In der Debatte ergiffen die Bundesräte Albrecht Konecny, Dr. Franz Eduard Kühnel, Mag. Harald Himmer, Stefan Schennach, Sissy Roth-Halvax, Anna Elisabeth Haselbach und Helmut Kritzinger das Wort.

Von den Bundesräten Albrecht Konecny, Stefan Schennach Kolleginnen und Kollegen wurde ein begründeter Einspruchsantrag eingebracht.

Bei der Abstimmung wurde dieser Einspruchsantrag mit Stimmenmehrheit angenommen.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Gabriele Mörk gewählt.

 


Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten somit den Antrag, der Bundesrat wolle beschließen:

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 27. April 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Erhebung von Gebühren und den Ersatz von Auslagen für Amtshandlungen österreichischer Vertretungsbehörden in konsularischen Angelegenheiten (Konsulargebührengesetz 1992 - KGG 1992) geändert wird, mit der beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben.

Wien, 2006 06 07

Gabriele Mörk            Hans Ager

    Berichterstatterin           Vorsitzender