7546 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten
über den Beschluss
des Nationalrates vom 27. April 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Bundesgesetz über die Erhebung von Gebühren und den Ersatz von Auslagen für
Amtshandlungen österreichischer Vertretungsbehörden in konsularischen
Angelegenheiten (Konsulargebührengesetz 1992 - KGG 1992) geändert wird
Der vorliegende
Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass durch Maßnahmen
zum Schutz österreichischer Staatsbürger im Ausland, insbesondere durch
sogenannte „Kriseninterventionen“, der Republik Österreich sehr hohe Kosten
entstehen können, die aufgrund der geltenden Rechtslage selbst dann nicht oder
nur schwer zurückgefordert werden können, wenn sich jemand mit auffallender
Sorglosigkeit in eine besondere Gefahrensituation begeben hat. Eine
Rückforderung sollte aber möglich sein, wenn sich die betreffenden Personen
grob schuldhaft in eine Situation begeben haben, die diese Maßnahmen
erforderlich gemacht hat.
Im Lichte dieser
Überlegungen wird daher im Konsulargebührengesetz eine gesetzliche Grundlage
für Regressansprüche nach Kriseninterventionen geschaffen.
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten hat den gegenständlichen
Beschluss des Nationalrates am 9. Mai
2006 in
Verhandlung genommen.
An
der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des
Berichterstatters Karl Bader die Bundesräte Prof. Albrecht Konecny, Karl Bader, Dr. Franz Eduard Kühnel, Stefan Schennach, Helmut Kritzinger, Mag. Harald Himmer, Anna Elisabeth Haselbach,
Sissy Roth-Halvax.
Auf
Antrag der Bundesräte Prof. Albrecht Konecny und Stefan Schennach wurden die Verhandlungen zum
Gegenstand mit Stimmenmehrheit vertagt.
Am 7.
Juni 2006 hat der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten die Verhandlungen
wieder aufgenommen.
In
der Debatte ergiffen die Bundesräte Albrecht Konecny, Dr. Franz Eduard Kühnel, Mag. Harald Himmer, Stefan Schennach, Sissy Roth-Halvax, Anna Elisabeth Haselbach und Helmut Kritzinger das Wort.
Von
den Bundesräten Albrecht Konecny, Stefan Schennach Kolleginnen und Kollegen wurde ein begründeter
Einspruchsantrag eingebracht.
Bei
der Abstimmung wurde dieser Einspruchsantrag mit Stimmenmehrheit angenommen.
Zur
Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Gabriele Mörk gewählt.
Als
Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuss
für auswärtige Angelegenheiten somit den Antrag, der
Bundesrat wolle beschließen:
Gegen den
Beschluss des Nationalrates vom 27. April 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit
dem das Bundesgesetz über die Erhebung von Gebühren und den Ersatz von Auslagen
für Amtshandlungen österreichischer Vertretungsbehörden in konsularischen
Angelegenheiten (Konsulargebührengesetz 1992 - KGG 1992) geändert wird, mit der beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben.
Wien, 2006 06 07
Gabriele Mörk Hans
Ager
Berichterstatterin Vorsitzender