7547 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 26. April 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz und das Gehaltsgesetz 1956 geändert werden

Im Pensionsrecht der gesetzlichen Pensionsversicherung werden einige Änderungen vorgenommen, die für den Bereich der Beamtenpensionen im Sinne des Harmonisierungsgebotes ebenfalls vorgenommen werden müssen.

 

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Maßnahmen:

      Ausweitung des Beobachtungszeitraumes für die Berechnung der Witwen/Witwerpension in bestimmten Fällen auf die letzten vier Jahre vor dem Todeszeitpunkt und Berücksichtigung der Administrativpensionen im Einkommensbegriff für die Witwen/Witwerpensionsbemessung;

       Erleichterungen für die Inanspruchnahme und Administration der Schwerarbeitspension.

      Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Teilnahme der Dienst- und Pensionsbehörden des Bundes am gemeinsamen Pensionskonto, in welchem sowohl die Pensionskonten der Sozialversicherten als auch diejenigen der Beamten geführt werden.

 

Weiters soll mit diesem Gesetzesbeschluss des Nationalrates eine Abfederung für jene von der Bundesheerreform 2010 Betroffenen geschaffen werden, die nicht weiter auf adäquaten Arbeitsplätzen Verwendung finden können.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Mag. Bernhard Baier.

Der gegenständliche Gesetzesbeschluss des Nationalrates wurde vom Ausschuss für Verfassung und Föderalismus am 9. Mai 2006 in Verhandlung genommen und vertagt. In seiner Sitzung vom 7. Juni 2006 hat der Ausschuss die Verhandlung wieder aufgenommen.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Manfred Gruber, Günther Molzbichler, Dr. Franz Eduard Kühnel, Stefan Schennach und Gottfried Kneifel.

 

Die Bundesräte Günther Molzbichler, Stefan Schennach, Kolleginnen und Kollegen bringen einen begründeten Antrag, Einspruch zu erheben, ein. Bundesrat Dr. Franz Eduard Kühnel stellt den Antrag, gegen diesen Gesetzesbeschluss keinen Einspruch zu erheben. Der Antrag, begründeten Einspruch zu erheben, wird mit Stimmenmehrheit angenommen.

Zum Berichterstatter für das Haus wurde Bundesrat Wolfgang Schimböck gewählt.

 

 

 

 

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus somit den Antrag, der Bundesrat wolle beschließen:

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 26. April 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz und das Gehaltsgesetz 1956 geändert werden, mit der beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben.

Wien, 2006 06 07

              Wolfgang Schimböck      Jürgen Weiss

       Berichterstatter           Vorsitzender