7551 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Finanzausschusses
über Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Bewertungsgesetz 1955 und die Bundesabgabenordnung geändert werden – Strukturanpassungsgesetz 2006 (StruktAnpG 2006)
Mit dem Handelsrechts-Änderungsgesetz (HaRÄG, BGBl I Nr 120/2005) ist das bisherige allgemeine Handelsrecht grundlegend erneuert worden. An die Stelle des bisherigen Handelsgesetzbuches tritt das Unternehmensgesetzbuch, das künftig nicht auf Kaufleute, sondern auf Unternehmer anzuwenden ist. Das neue Recht tritt mit 1. Jänner 2007 in Kraft. Da gegenwärtig im Einkommensteuergesetz 1988 an das bisherige Handelsrecht angeknüpft wird, ergibt sich im Bereich der steuerlichen Gewinnermittlung, sowie des Körperschaftsteuergesetzes 1988 und der Bundesabgabenordnung ein Anpassungsbedarf.
Beim Bewertungsgesetz 1955 liegt
Problemstellung vor: Die Gemeinde erhebt auf Grundlage von Einheitswert-/
Grundsteuermessbetragsbescheiden des Finanzamtes die Grundsteuer, verfügt
jedoch über wesentliche Teile von bewertungsrechtlich relevanten Daten aus
anderen Gründen (Baubehörde). Dadurch hat der Bürger zwei Ansprechpartner in Bau(grundstücks)angelegenheiten.
Daher sieht dieser Gesetzesbeschluss des Nationalrates vor:
- Einkommensteuergesetz 1988,
Körperschaftsteuergesetz 1988 und Bundesabgabenordnung: Anpassung der
Vorschriften über die steuerliche Gewinnermittlung an das
Unternehmensgesetzbuch im Bereich des Einkommensteuergesetzes 1988, des
Körperschaftsteuergesetzes 1988 und der Bundesabgabenordnung.
- Bewertungsgesetz 1955:
Es soll für den Bereich der Stadt Graz (Finanzamt Graz Stadt) ein Pilotprojekt
durchgeführt werden, das eine Mitwirkung von Organen der Gemeinde bei der
Erstellung von Einheitswertbescheiden erproben soll. Das Pilotprojekt soll im
Hinblick auf Optimierung der Verwaltungs- und Verfahrensökonomie und
Verbesserung des Bürgerservice durch Bürokratieabbau evaluiert werden. Dazu
soll die rechtliche Basis im Bewertungsgesetz 1955 geschaffen werden.
Der
Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates am 7. Juni
2006 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter
im Ausschuss war Bundesrat Mag. Gerald Klug.
An
der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Ludwig Bieringer und Karl Bader.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Juni 2006 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2006 06 07
Mag. Gerald Klug Johann Kraml
Berichterstatter Vorsitzender