7552 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Normverbrauchsabgabegesetz, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz, das Finanzstrafgesetz, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Sperrgebietsgesetz 2002 und das Kraftfahrgesetz 1967 geändert werden – Betrugsbekämpfungsgesetz 2006

Der Gesetzesbeschluss des Nationalrates sieht Maßnahmen vor, die die steuer- und zollrechtliche Betrugsbekämpfung unterstützen, sie effizienter und steuerbarer machen. Damit wird mehr Steuergerechtigkeit erreicht und letztendlich damit die Wettbewerbsfähigkeit erhöht und der Wirtschaftsstandort gestärkt.

Um den Abgabenbetrug hintan zu halten, braucht es nicht nur niedrige Steuersätze, sondern auch Instrumente im Vollzug, die die Einhaltung von Gesetzen von Beginn an fördern, die Aufdeckung von Betrugsfällen erleichtern und entsprechend sanktionieren. Der vorliegende Gesetzentwurf trägt diesen Zielen Rechnung.

Zudem soll die Effizienz der Betrugsbekämpfungseinheiten weiter gesteigert werden. Nach Durchführung einer einjährigen Prüfung im Hinblick auf Effizienzsteigerung sollen nun die vorgeschlagenen Verbesserungsmaßnahmen umgesetzt werden. Demzufolge soll die KIAB (Kontrolle illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung) organisatorisch bei den Finanzämtern angesiedelt sein. Es bedarf daher einiger Änderungen auch in Fremdmateriengesetzen.

Die Regelungen betreffen das

       Einkommensteuergesetz 1988: Aufnahme der elektronischen Erklärung bei einheitlich und gesondert festzustellenden Einkünften samt Ermächtigung zur Ergänzung der FinanzOnline Verordnung.

       Normverbrauchsabgabegesetz: Die Aufbewahrungspflicht der Normverbrauchsabgabebescheinigung durch die Zulassungsstelle soll normiert werden.

       Bundesabgabenordnung: Die Vorschriften über die Führung von Büchern und Aufzeichnungen sollen angepasst werden und so einen effizienten Einsatz von Prüfsoftware ermöglichen.

       Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz: Die zugewiesenen Aufgaben im Bereich der Vollziehung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes und des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes soll ausschließlich den Finanzämtern übertragen werden.

       Finanzstrafgesetz: Jedes Zollamt soll auch als Finanzstrafbehörde fungieren und damit zur Durchführung der in ihrem Wirkungsbereich begangenen Finanzstrafverfahren zuständig werden.

      Zollrechts-Durchführungsgesetz: Anpassung der Bargeldkontrolle im Sinne der EG-Verordnung Nr. 1889/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005.

      Diverse Fremdmateriengesetze: Es sollen jene Normen, die bislang von der KIAB als Organe der Zollbehörden wahrgenommen wurden, nunmehr von der KIAB als Organe der Abgabenbehörden vollzogen werden, soweit es Agenden der KIAB berührt.

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates am 7. Juni 2006 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Mag. Gerald Klug.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Sonja Zwazl, Hans Ager, Dr. Ruperta Lichtenecker, Mag. Gerald Klug und Wolfgang Schimböck.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Juni 2006 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2006 06 07

Mag. Gerald Klug          Johann Kraml

       Berichterstatter            Vorsitzender