7552 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Finanzausschusses
über Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz,
mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Normverbrauchsabgabegesetz, die Bundesabgabenordnung,
das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz, das Finanzstrafgesetz, das
Zollrechts-Durchführungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das
Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das
Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Sperrgebietsgesetz 2002 und das
Kraftfahrgesetz 1967 geändert werden – Betrugsbekämpfungsgesetz 2006
Der
Gesetzesbeschluss des Nationalrates sieht Maßnahmen vor, die die steuer- und
zollrechtliche Betrugsbekämpfung unterstützen, sie effizienter und steuerbarer
machen. Damit wird mehr Steuergerechtigkeit erreicht und letztendlich damit die
Wettbewerbsfähigkeit erhöht und der Wirtschaftsstandort gestärkt.
Um den
Abgabenbetrug hintan zu halten, braucht es nicht nur niedrige Steuersätze, sondern
auch Instrumente im Vollzug, die die Einhaltung von Gesetzen von Beginn an
fördern, die Aufdeckung von Betrugsfällen erleichtern und entsprechend
sanktionieren. Der vorliegende Gesetzentwurf trägt diesen Zielen Rechnung.
Zudem soll die
Effizienz der Betrugsbekämpfungseinheiten weiter gesteigert werden. Nach
Durchführung einer einjährigen Prüfung im Hinblick auf Effizienzsteigerung
sollen nun die vorgeschlagenen Verbesserungsmaßnahmen umgesetzt werden.
Demzufolge soll die KIAB (Kontrolle illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung)
organisatorisch bei den Finanzämtern angesiedelt sein. Es bedarf daher einiger
Änderungen auch in Fremdmateriengesetzen.
Die Regelungen
betreffen das
– Einkommensteuergesetz 1988: Aufnahme der elektronischen
Erklärung bei einheitlich und gesondert festzustellenden Einkünften samt
Ermächtigung zur Ergänzung der FinanzOnline Verordnung.
– Normverbrauchsabgabegesetz:
Die Aufbewahrungspflicht der Normverbrauchsabgabebescheinigung durch die
Zulassungsstelle soll normiert werden.
– Bundesabgabenordnung:
Die Vorschriften über die Führung von Büchern und Aufzeichnungen sollen
angepasst werden und so einen effizienten Einsatz von Prüfsoftware ermöglichen.
– Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz:
Die zugewiesenen Aufgaben im Bereich der Vollziehung des
Ausländerbeschäftigungsgesetzes und des
Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes soll ausschließlich den Finanzämtern
übertragen werden.
– Finanzstrafgesetz:
Jedes Zollamt soll auch als Finanzstrafbehörde fungieren und damit zur
Durchführung der in ihrem Wirkungsbereich begangenen Finanzstrafverfahren
zuständig werden.
– Zollrechts-Durchführungsgesetz:
Anpassung der Bargeldkontrolle im Sinne der EG-Verordnung Nr. 1889/2005
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005.
– Diverse Fremdmateriengesetze:
Es sollen jene Normen, die bislang von der KIAB als Organe der Zollbehörden
wahrgenommen wurden, nunmehr von der KIAB als Organe der Abgabenbehörden
vollzogen werden, soweit es Agenden der KIAB berührt.
Der
Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates am 7. Juni
2006 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter
im Ausschuss war Bundesrat Mag. Gerald Klug.
An
der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Sonja Zwazl, Hans Ager, Dr. Ruperta Lichtenecker, Mag. Gerald Klug und Wolfgang Schimböck.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Juni 2006 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2006 06 07
Mag. Gerald Klug Johann Kraml
Berichterstatter Vorsitzender