7554 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 26. April 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Allgemeine Pensionsgesetz geändert werden (Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2006 – SVÄG 2006)

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates hat Verbesserungen des Leistungsrechts der Pensionsversicherung und der Verwaltungspraxis zum Ziel.

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Maßnahmen:

1.      Verkürzung von Verwaltungswegen;

2.      Klarstellung, dass Reisekostenvergütungen für freie DienstnehmerInnen (weiterhin) beitragsfrei sind;

3.      Ausweitung des Beobachtungszeitraumes für die Berechnung der Witwen/Witwerpension in bestimmten Fällen auf die letzten vier Jahre vor dem Todeszeitpunkt und Berücksichtigung der Altersteilzeit sowie der Administrativpensionen bzw. einer Selbst- oder Weiterversicherung in der Pensionsversicherung;

4.      Ergänzung der Bestimmungen über die befristete Bestellung von leitenden Sozialversicherungsbediensteten;

5.       Erleichterungen bezüglich der Inanspruchnahme der Schwerarbeitspension.

 

In den finanzielle Erläuterungen wird zusammenfassend festgestellt, dass die Neuregelungen bei den Schwerarbeitspensionen in Summe kostenneutral sind. Nur die Ausweitung des Beobachtungszeitraumes für die Berechnung der Witwen/Witwerpension führt zu folgenden Mehraufwendungen für die Pensionsversicherung und damit zugleich für den Bund:

 

Jahr

2006

2007

2008

2009

2010

Leistungsmehraufwand

€ 1,70 Mio.

€ 2,75 Mio.

€ 3,80 Mio.

€ 4,85 Mio.

€ 5,90 Mio.

 

Der Ausschuss für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seinen Sitzungen am 9. Mai  und am 7. Juni 2006 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Karl Bader.

Gemäß § 33 der Geschäftsordnung des Bundesrates ergriffen folgende Auskunftspersonen das Wort Dietmar Keck, Gen.Dir.HR Dr. Ewald Wetscherek und Mag. Wolfgang Panhölzl.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Harald Reisenberger, Sissy Roth-Halvax, Eva Konrad, Edgar Mayer, Mag. Gerald Klug, Adelheid Ebner, Waltraut Hladny, Ana Blatnik und Mag. Susanne Neuwirth.

Die Bundesräte Mag. Susanne Neuwirth, Eva Konrad und KollegInnen bringen einen Antrag ein, gegen den vorliegenden Beschluss einen begründeten Einspruch zu erheben. Dieser Antrag wird mit Stimmenmehrheit angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuss für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz somit den Antrag, der Bundesrat wolle beschließen:

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 26. April 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Allgemeine Pensionsgesetz geändert werden (Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2006 – SVÄG 2006), mit der beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben.

Wien, 2006 06 07

Mag. Susanne Neuwirth               Roswitha Bachner

    Berichterstatterin             Vorsitzende