7554 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
über den Beschluss des Nationalrates vom 26. April 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Allgemeine Pensionsgesetz geändert werden (Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2006 – SVÄG 2006)
Der
gegenständliche Beschluss des Nationalrates hat Verbesserungen des Leistungsrechts der
Pensionsversicherung und der Verwaltungspraxis zum Ziel.
Im Einzelnen
handelt es sich um folgende Maßnahmen:
1. Verkürzung von
Verwaltungswegen;
2. Klarstellung,
dass Reisekostenvergütungen für freie DienstnehmerInnen (weiterhin)
beitragsfrei sind;
3. Ausweitung des
Beobachtungszeitraumes für die Berechnung der Witwen/Witwerpension in
bestimmten Fällen auf die letzten vier Jahre vor dem Todeszeitpunkt und
Berücksichtigung der Altersteilzeit sowie der Administrativpensionen bzw. einer
Selbst- oder Weiterversicherung in der Pensionsversicherung;
4. Ergänzung der
Bestimmungen über die befristete Bestellung von leitenden
Sozialversicherungsbediensteten;
5. Erleichterungen
bezüglich der Inanspruchnahme der Schwerarbeitspension.
In den finanzielle
Erläuterungen wird zusammenfassend festgestellt, dass die Neuregelungen bei den
Schwerarbeitspensionen in Summe kostenneutral sind. Nur die Ausweitung des
Beobachtungszeitraumes für die Berechnung der Witwen/Witwerpension führt zu
folgenden Mehraufwendungen für die Pensionsversicherung und damit zugleich für
den Bund:
Jahr |
2006 |
2007 |
2008 |
2009 |
2010 |
Leistungsmehraufwand |
€ 1,70 Mio. |
€ 2,75 Mio. |
€ 3,80 Mio. |
€ 4,85 Mio. |
€ 5,90 Mio. |
Der Ausschuss für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des
Nationalrates in seinen Sitzungen am 9. Mai und am 7. Juni 2006 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im
Ausschuss war Bundesrat Karl Bader.
Gemäß § 33 der
Geschäftsordnung des Bundesrates ergriffen folgende Auskunftspersonen das Wort
Dietmar Keck, Gen.Dir.HR Dr. Ewald Wetscherek und Mag. Wolfgang Panhölzl.
An
der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Harald Reisenberger, Sissy Roth-Halvax, Eva Konrad, Edgar Mayer, Mag. Gerald Klug, Adelheid Ebner, Waltraut Hladny, Ana Blatnik und Mag. Susanne Neuwirth.
Die
Bundesräte Mag. Susanne Neuwirth, Eva Konrad und KollegInnen bringen einen Antrag ein, gegen den
vorliegenden Beschluss einen begründeten Einspruch zu erheben. Dieser Antrag
wird mit Stimmenmehrheit angenommen.
Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuss für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz somit den Antrag, der Bundesrat wolle beschließen:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 26. April 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Allgemeine Pensionsgesetz geändert werden (Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2006 – SVÄG 2006), mit der beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben.
Wien, 2006 06 07
Mag. Susanne Neuwirth Roswitha Bachner
Berichterstatterin Vorsitzende