7556 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
über den Beschluss
des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das
Richterdienstgesetz, das Rechtspflegergesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989,
das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz,
das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche
Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das
Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, das Apothekengesetz, das Gesundheits-
und Krankenpflegegesetz, das Hebammengesetz, das Kardiotechnikergesetz, das
Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz, das MTD-Gesetz, das
MTF-SHD-Gesetz sowie das Sanitätergesetz geändert werden
(Bundes-Behindertengleichstellungs-Begleitgesetz)
Mit Entschließung
des Nationalrates 116/E (XXII. GP) vom 6. Juli 2005 wurde die
Bundesregierung ersucht, eine Regierungsvorlage betreffend die Beseitigung von
Benachteiligungen für behinderte Menschen in den verschiedenen Materiengesetzen,
insbesondere im Bereich des Dienst- und Berufsrechts vorzulegen. Mit dem
gegenständlichen Beschluss des Nationalrates wird dieser Entschließung Rechnung
getragen.
Ziel dieses
Gesetzesbeschlusses ist, sämtliche Bestimmungen in der Rechtsordnung zu beseitigen,
die Menschen mit Behinderung benachteiligen bzw. von Menschen mit Behinderungen
als benachteiligend empfunden werden können. In den novellierten Gesetzen soll
in jenen Fällen in denen bisher auf die „körperliche Eignung“ bzw. „körperliche
und geistige Eignung“ Bezug genommen wurde, nunmehr generell der Begrifff
„Eignung“ verwendet werden bzw. die jeweilige Regelung auf den
Gesundheitszustand abgestellt werden.
Der Ausschuss für
soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen
Beschluss des Nationalrates am 7. Juni 2006 in Verhandlung genommen.
Der
Ausschuss für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz stellt
nach Beratung der Vorlage am 7. Juni 2006 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien,
2006 06 07
Mag. Susanne Neuwirth Roswitha
Bachner
Berichterstatterin Vorsitzende