7556 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richterdienstgesetz, das Rechtspflegergesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, das Apothekengesetz, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das Hebammengesetz, das Kardiotechnikergesetz, das Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz, das MTD-Gesetz, das MTF-SHD-Gesetz sowie das Sanitätergesetz geändert werden (Bundes-Behindertengleichstellungs-Begleitgesetz)

Mit Entschließung des Nationalrates 116/E (XXII. GP) vom 6. Juli 2005 wurde die Bundesregierung ersucht, eine Regierungsvorlage betreffend die Beseitigung von Benachteiligungen für behinderte Menschen in den verschiedenen Materiengesetzen, insbesondere im Bereich des Dienst- und Berufsrechts vorzulegen. Mit dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates wird dieser Entschließung Rechnung getragen.

Ziel dieses Gesetzesbeschlusses ist, sämtliche Bestimmungen in der Rechtsordnung zu beseitigen, die Menschen mit Behinderung benachteiligen bzw. von Menschen mit Behinderungen als benachteiligend empfunden werden können. In den novellierten Gesetzen soll in jenen Fällen in denen bisher auf die „körperliche Eignung“ bzw. „körperliche und geistige Eignung“ Bezug genommen wurde, nunmehr generell der Begrifff „Eignung“ verwendet werden bzw. die jeweilige Regelung auf den Gesundheitszustand abgestellt werden.

Der Ausschuss für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates am 7. Juni 2006 in Verhandlung genommen.

Der Ausschuss für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Juni 2006 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2006 06 07

Mag. Susanne Neuwirth               Roswitha Bachner

    Berichterstatterin             Vorsitzende