7557 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
über den Beschluss
des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche
Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das
Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das
Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und das Sonderunterstützungsgesetz
geändert werden (Sozialrechts-Änderungsgesetz 2006 – SRÄG 2006)
Der
gegenständliche Beschluss des Nationalrates enthält insbesondere folgende
Maßnahmen:
- Schaffung einer bundesgesetzlichen Ermächtigung für den Einsatz der e-card (Bestandteile des ELSY) für die Anspruchsprüfung im Bereich der Länder.
- Aufrechnung des jährlichen Service-Entgelts für die e-card mit einer Auszahlung von Kinderbetreuungsgeld.
- Verlängerung der Schutzfrist nach dem Ausscheiden aus der Krankenversicherung.
- Einbeziehung der Funktionäre/Funktionärinnen des Salzburger Berufs-Schi- und Snowboardlehrerverbandes in die Teilversicherung in der Unfallversicherung nach dem ASVG.
- Gesetzliche Verankerung der besonderen Fördermaßnahmen für Frauen im Sinne des Bundesgleichstellungsgesetzes für Bedienstete der Sozialversicherung sowie Beachtung der Frauenquote bei der Entsendung von Versicherungsvertreterinnen und Versicherungsvertretern in die Selbstverwaltungskörper.
- Einräumung eines Vorschlagsrechts für die Bestellung eines Mitgliedes des Sozial- und Gesundheitsforums Österreich für die Austromed – Vereinigung der Medizinprodukte-Unternehmen, Österreich.
- Anpassung der Sozialversicherungsgesetze an gesellschaftsrechtliche Änderungen im Zuge des Handelsrechts-Änderungsgesetzes, BGBl. I Nr. 120/2005.
- Schaffung einer Meldeverpflichtung für den Beschäftiger/die Beschäftigerin, wenn ihm/ihr überlassene Arbeitskräfte Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten erleiden.
- Anpassung der Fristen für eine neuerliche Entscheidung des Hauptverbandes nach einer Aufhebungsentscheidung durch die Unabhängige Heilmittelkommission.
- Ergänzungen in der Berufskrankheitenliste des ASVG.
- Einführung einer Günstigkeitsregel für die Bemessung von Wochengeld für Bezieherinnen von Notstandshilfe.
- Redaktionelle Änderungen und Anpassungen.
- Vornahme einer Rahmenfristerstreckung in der Arbeitslosenversicherung um Zeiträume der Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für Zeiten der Pflege eines behinderten Kindes.
- Verlängerung der Rahmenfristerstreckung in der Arbeitslosenversicherung für selbstständig Erwerbstätige bis Ende 2007.
- Anpassung bei im Zusammenhang mit Sonderunterstützungen einbehaltenen und eingehobenen Beiträgen zur Pensionsversicherung an die Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau wegen der Aufhebung des Ausgleichsfonds der Pensionsversicherung.
Der Ausschuss für
soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen
Beschluss des Nationalrates am 7. Juni 2006 in Verhandlung genommen.
Im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Bundesrätin
Waltraut Hladny ergriff Bundesrätin Eva Konrad das Wort.
Bei der Abstimmung wurde der von den Bundesrätinnen Eva Konrad und Mag. Susanne Neuwirth eingebrachte
Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates begründeten
Einspruch zu erheben, mit Stimmenmehrheit angenommen.
Als
Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuss
für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz somit den Antrag, der Bundesrat wolle beschließen:
Gegen den
Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit
dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche
Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das
Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das
Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und das Sonderunterstützungsgesetz
geändert werden (Sozialrechts-Änderungsgesetz 2006 – SRÄG 2006) mit der
beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben.
Wien,
2006 06 07
Waltraut Hladny Roswitha
Bachner
Berichterstatterin Vorsitzende