7558 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
über den Beschluss
des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Notarversicherungsgesetz 1972 geändert wird (12. Novelle zum NVG 1972)
Der
gegenständliche Beschluss des Nationalrates baut grundsätzlich auf den bereits
mit der 9. Novelle zum Notarversicherungsgesetz 1972 verfolgten Zielen auf,
setzt jedoch die zur Erreichung dieser Ziele notwendigen Maßnahmen – auf Basis
der Feststellungen des Verfassungsgerichthofes in seinem Erkenntnis vom 28.
Juni 2004 – mit sehr umfassenden Übergangs- und Schutzbestimmungen
(„Verlustdeckelung“) und weiteren flankierenden gesetzlichen Änderungen um. Die
Maßnahmen sind insbesondere im Einzelnen:
- Schrittweise
Verlängerung des Durchrechnungszeitraumes bei der Berechnung der Zusatzpension
von 18 auf 30 Jahre;
- schrittweise
Reduktion des Prozentsatzes bei der Berechnung der Zusatzpension von 19 % auf
16 %;
- stufenweise
Erhöhung des Regelpensionsalters vom 65. auf das vollendete 70. Lebensjahr;
- Einführung
einer vorzeitigen Alterspension ab dem vollendeten 67. Lebensjahr;
- Verpflichtung
zur Durchführung langfristiger Prognoserechnungen;
- Einführung
eines Junktims zwischen Pensionserhöhung und Veränderung der Beitragseinnahmen;
- Wertsicherung
von Mindestpensionen;
- Verstärkung
der degressiven Pensionsanpassung insbesondere bei höheren Pensionen;
- Einführung
von Pensionsabschlägen bei Pensionsantritt vor Erreichen des
Regelpensionsalters;
- Regelung
der Bildung und Auflösung von Rücklagen.
Darüber hinaus
werden einige redaktionelle Änderungen und Anpassungen an die geltende
Rechtslage in anderen, auf die Notarversicherung einwirkenden Bereichen
vorgenommen.
Der Ausschuss für
soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen
Beschluss des Nationalrates am 7. Juni 2006 in Verhandlung genommen.
Der
Ausschuss für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz stellt
nach Beratung der Vorlage am 7. Juni 2006 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien,
2006 06 07
Waltraut Hladny Roswitha
Bachner
Berichterstatterin Vorsitzende