7558 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Notarversicherungsgesetz 1972 geändert wird (12. Novelle zum NVG 1972)

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates baut grundsätzlich auf den bereits mit der 9. Novelle zum Notarversicherungsgesetz 1972 verfolgten Zielen auf, setzt jedoch die zur Erreichung dieser Ziele notwendigen Maßnahmen – auf Basis der Feststellungen des Verfassungsgerichthofes in seinem Erkenntnis vom 28. Juni 2004 – mit sehr umfassenden Übergangs- und Schutzbestimmungen („Verlustdeckelung“) und weiteren flankierenden gesetzlichen Änderungen um. Die Maßnahmen sind insbesondere im Einzelnen:

-       Schrittweise Verlängerung des Durchrechnungszeitraumes bei der Berechnung der Zusatzpension von 18 auf 30 Jahre;

-       schrittweise Reduktion des Prozentsatzes bei der Berechnung der Zusatzpension von 19 % auf 16 %;

-       stufenweise Erhöhung des Regelpensionsalters vom 65. auf das vollendete 70. Lebensjahr;

-       Einführung einer vorzeitigen Alterspension ab dem vollendeten 67. Lebensjahr;

-       Verpflichtung zur Durchführung langfristiger Prognoserechnungen;

-       Einführung eines Junktims zwischen Pensionserhöhung und Veränderung der Beitragseinnahmen;

-       Wertsicherung von Mindestpensionen;

-       Verstärkung der degressiven Pensionsanpassung insbesondere bei höheren Pensionen;

-       Einführung von Pensionsabschlägen bei Pensionsantritt vor Erreichen des Regelpensionsalters;

-       Regelung der Bildung und Auflösung von Rücklagen.

Darüber hinaus werden einige redaktionelle Änderungen und Anpassungen an die geltende Rechtslage in anderen, auf die Notarversicherung einwirkenden Bereichen vorgenommen.

Der Ausschuss für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates am 7. Juni 2006 in Verhandlung genommen.

Der Ausschuss für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Juni 2006 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2006 06 07

Waltraut Hladny               Roswitha Bachner

    Berichterstatterin             Vorsitzende