7562 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Zahnärztegesetz und das Zahnärztekammergesetz geändert werden

Da im Laufe der letzten Jahre das Problem aufgetreten ist, dass an den Medizinischen Universitäten zu wenig Praktikumsplätze für Studierende der Zahnmedizin zur Verfügung stehen, soll nun mit dem vorliegenden Gesetzesbeschluss die Einrichtung von zahnärztlichen Lehrpraxen ermöglicht werden. Damit soll die Wartezeit für Studierende, die bereits den ersten und zweiten Studienabschnitt absolviert haben und für die derzeit kein direktes Weiterstudieren möglich ist, verkürzt werden. Teile des 72-wöchigen Praktikums, höchstens jedoch die Hälfte, können in Hinkunft auch außerhalb der Universitätskliniken für Zahn, Mund- und Kieferheilkunde, nämlich in anerkannten zahnärztlichen Lehrpraxen, absolviert werden. Eine ähnliche Regelung gibt es bereits für die Humanmedizin.

Da diese Regelung vornehmlich dem Abbau der Warteliste dient, ist vorgesehen, dass die gegenständlichen Bestimmungen mit Ablauf des 31. Dezember 2012 außer Kraft treten. Nach diesem Zeitpunkt soll die zahnmedizinische Ausbildung wiederum ausschließlich an Universitätskliniken für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde erfolgen, wobei die Ergebnisse der Evaluierung der dislozierten praktischen Ausbildung zu berücksichtigen sein werden. Zu einer Überkapazität bzw. zu Wartezeiten sollte es in Hinkunft nicht mehr kommen, da der Zugang zur Studienrichtung Zahnmedizin neu geregelt wurde.

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Gesetzesbeschluss in seiner Sitzung am 7. Juni 2006 in Verhandlung genommen.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Juni 2006 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2006 06 07

                  Thomas Einwallner Martina Diesner-Wais

       Berichterstatter             Vorsitzende