7563 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft

über Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz 1997 geändert wird

Das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz 1997 ist wegen der besonderen Kompetenz des Bundes zur Gesetzgebung und Vollziehung im Art. I bis 31. Dezember 2006 – wie auch die übrigen sogenannten Wirtschaftslenkungsgesetze (Versorgungssicherungs- und Energielenkungsgesetz) – befristet.

Der vorliegende Gesetzesbeschluss des Nationalrates sieht eine unbefristete Weitergeltung des Lebensmittelbewirtschaftungsgesetzes 1997 vor.

Da Artikel I die Zuständigkeit des Bundes für Gesetzgebung und Vollziehung auch für jene Fälle, in denen die Bundesverfassung eine Landeskompetenz vorsieht, unterliegt dieser Gesetzesbeschluss des Nationalrates dem Zustimmungsrecht des Bundesrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B‑VG.

Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates am 7. Juni 2006 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Johann Höfinger. 

Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Juni 2006 mit Stimmenmehrheit den Antrag,

1.      gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.      dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B‑VG die verfassungs-mäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2006 06 07

Johann Höfinger Ing. Hermann Haller

   Berichterstatter/in           Vorsitzender