7563 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft
über Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz 1997 geändert wird
Das
Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz 1997 ist wegen der besonderen Kompetenz
des Bundes zur Gesetzgebung und Vollziehung im Art. I bis
31. Dezember 2006 – wie auch die übrigen sogenannten
Wirtschaftslenkungsgesetze (Versorgungssicherungs- und Energielenkungsgesetz) –
befristet.
Der vorliegende
Gesetzesbeschluss des Nationalrates sieht eine unbefristete Weitergeltung des
Lebensmittelbewirtschaftungsgesetzes 1997 vor.
Da Artikel I die Zuständigkeit des Bundes für Gesetzgebung und Vollziehung auch für jene Fälle, in denen die Bundesverfassung eine Landeskompetenz vorsieht, unterliegt dieser Gesetzesbeschluss des Nationalrates dem Zustimmungsrecht des Bundesrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B‑VG.
Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft hat den gegenständlichen
Beschluss des Nationalrates am 7. Juni 2006 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter
im Ausschuss war Bundesrat Johann Höfinger.
Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Juni 2006 mit Stimmenmehrheit den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B‑VG die verfassungs-mäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2006 06 07
Johann Höfinger Ing. Hermann Haller
Berichterstatter/in Vorsitzender