7564 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Urheberrechtsgesetz geändert wird (Urheberrechtsgesetz-Novelle 2006 – UrhG-Nov 2006)

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates dient der Umsetzung der Richtlinie 2004/48/EG zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums. Das Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS), dem alle Mitgliedstaaten der EG und die EG selbst angehören, enthält im III. Teil grundlegende Regelungen mit Beziehung auf die Rechtsdurchsetzung im Bereich des geistigen Eigentums, darunter auch des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte. Die Rechtsdurchsetzungs-Richtlinie konkretisiert die TRIPS-Regeln zum Teil und erhöht in bestimmten Bereichen das Schutzniveau. Die Richtlinie bewirkt allerdings keine Harmonisierung des gegenständlichen Rechtsgebiets. Den Mitgliedstaaten steht es daher frei, Regelungen aufrecht zu erhalten oder zu erlassen, die für die Rechtsinhaber günstiger sind als die Regelungen in der Richtlinie. Mit Beziehung auf die materiell-rechtlichen Regelungen beschränkt sich der gegenständliche Beschluss auf die zur Umsetzung der Richtlinie notwendigen Änderungen im Urheberrechtsgesetz.

 

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates am 7. Juni 2006 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Gabriele Mörk.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Franz Wolfinger und Stefan Schennach.

Ein Beschluss über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, ist infolge Stimmengleichheit nicht zu Stande gekommen.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde BR Franz Wolfinger einstimmig gewählt.

Wien, 2006 06 07

Franz Wolfinger    Johann Giefing

       Berichterstatter           Vorsitzender