7569 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafvollzugsgesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, die Strafprozessordnung 1975 und das Jugendgerichtsgesetz 1988 geändert werden

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass die teilweise parallelen Agenden der Dienst- und Fachaufsicht sowohl in der Zentralstelle als auch beim Präsidenten des Gerichtshofes I. Instanz und beim Präsidenten des Oberlandesgerichtes vielfach als unbefriedigend und unübersichtlich empfunden wurden. Die Schaffung einer Strafvollzugsdirektion soll diesen Zustand beseitigen und die Fach- und Dienstaufsicht in einer Hand zusammenführen. Dem Bundesministerium für Justiz sollen nur mehr strategische Entscheidungen und übergeordnete Aufgaben, wie im Bereich des Stellenplanes und des Personal- und Dienstrechtes, zukommen. Die bisher vom Ministerium besorgten operativen Tätigkeiten werden der Strafvollzugsdirektion übertragen. Das Bundesministerium für Justiz soll weiterhin richtungweisend die Vorgaben für die Planung, Organisation, Leitung, Steuerung, das strategische Controlling, das Organisationsmanagement und das Budget geben. Im Bereich des Strafvollzuges soll nunmehr nur eine Behörde die Fach- und Dienstaufsicht über die Strafvollzugsanstalten sowie Gefangenenhäuser der Gerichtshöfe I. Instanz ausüben und so zu einer Bündelung der Verwaltungsaufgaben im Bereich des Strafvollzuges führen. Die neu zu schaffende Behörde soll interdisziplinär (mit PsychologInnen, BetriebswirtInnen und Exekutivbediensteten) ausgestaltet werden, um ein breiteres Spektrum an anfallenden Problemen rascher und effizienter erledigen zu können. Es soll insgesamt eine Straffung der Organisationen mit kürzeren Entscheidungswegen und unter Vermeidung von Mehrfachbelastungen vorhandener Strukturen herbeigeführt werden, um so einen noch effektiveren Einsatz von finanziellen Mitteln und Personal zu bewirken.

 

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates am 7. Juni 2006 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Bundesrätin Gabriele Mörk die Mitglieder des Bundesrates Hans Ager und Stefan Schennach.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Juni 2006 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2006 06 07

Gabriele Mörk    Johann Giefing

    Berichterstatterin           Vorsitzender