7569 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Justizausschusses
über den Beschluss des
Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Strafvollzugsgesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das
Ausschreibungsgesetz 1989, die Strafprozessordnung 1975 und das
Jugendgerichtsgesetz 1988 geändert werden
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung,
dass die teilweise parallelen Agenden der Dienst- und Fachaufsicht sowohl in
der Zentralstelle als auch beim Präsidenten des Gerichtshofes I. Instanz und
beim Präsidenten des Oberlandesgerichtes vielfach als unbefriedigend und
unübersichtlich empfunden wurden. Die Schaffung einer Strafvollzugsdirektion
soll diesen Zustand beseitigen und die Fach- und Dienstaufsicht in einer Hand
zusammenführen. Dem Bundesministerium für Justiz sollen nur mehr strategische
Entscheidungen und übergeordnete Aufgaben, wie im Bereich des Stellenplanes und
des Personal- und Dienstrechtes, zukommen. Die bisher vom Ministerium besorgten
operativen Tätigkeiten werden der Strafvollzugsdirektion übertragen. Das
Bundesministerium für Justiz soll weiterhin richtungweisend die Vorgaben für
die Planung, Organisation, Leitung, Steuerung, das strategische Controlling,
das Organisationsmanagement und das Budget geben. Im Bereich des Strafvollzuges
soll nunmehr nur eine Behörde die Fach- und Dienstaufsicht über die
Strafvollzugsanstalten sowie Gefangenenhäuser der Gerichtshöfe I. Instanz
ausüben und so zu einer Bündelung der Verwaltungsaufgaben im Bereich des
Strafvollzuges führen. Die neu zu schaffende Behörde soll interdisziplinär (mit
PsychologInnen, BetriebswirtInnen und Exekutivbediensteten) ausgestaltet
werden, um ein breiteres Spektrum an anfallenden Problemen rascher und
effizienter erledigen zu können. Es soll insgesamt eine Straffung der
Organisationen mit kürzeren Entscheidungswegen und unter Vermeidung von
Mehrfachbelastungen vorhandener Strukturen herbeigeführt werden, um so einen
noch effektiveren Einsatz von finanziellen Mitteln und Personal zu bewirken.
Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates am
7. Juni 2006 in Verhandlung genommen.
An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der
Berichterstatterin Bundesrätin Gabriele Mörk die Mitglieder des Bundesrates Hans Ager und Stefan Schennach.
Der
Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Juni 2006 mit
Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des
Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien,
2006 06 07
Gabriele Mörk Johann
Giefing
Berichterstatterin Vorsitzender