7570 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Justizausschusses
über den Beschluss
des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Versicherungsvertragsgesetz 1958 und das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert
werden (Versicherungsrechts-Änderungsgesetz 2006 - VersRÄG 2006)
Der vorliegende
Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass in der
Lebensversicherung die Art der Überwälzung der Verwaltungs- und Vertriebskosten
auf den Versicherungsnehmer Probleme bereitet. Die derzeitige Praxis der
meisten Versicherungsunternehmen kann sich vor allem in den ersten Jahren der
Laufzeit zu Lasten der Versicherungsnehmer auswirken. Daher wird von
verschiedenen Seiten eine gesetzliche Regelung dieses Bereichs gefordert.
Die Richtlinie
2004/113/EG zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern
und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und
Dienstleistungen erfordert auch Änderungen im Versicherungsrecht.
Die Probleme mit
der Verrechnung der einmaligen Verwaltungs- und Vertriebskosten in der
Lebensversicherung sollen durch eine klare gesetzliche Regelung entschärft
werden. Dabei wird ein ausgewogener Ausgleich der Interessen aller Beteiligten
angestrebt. Vor allem soll das Vertrauen der Verbraucher in diese praktisch
bedeutsame Form der privaten Alterssicherung gestärkt werden.
Zugleich soll dem
Grundsatz der Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Privatversicherung
Rechnung getragen werden.
Der
Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates am 7. Juni
2006 in Verhandlung genommen.
Der
Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Juni 2006 mit
Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des
Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien,
2006 06 07
Ernst Winter Johann
Giefing
Berichterstatter Vorsitzender