7570 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsvertragsgesetz 1958 und das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert werden (Versicherungsrechts-Änderungsgesetz 2006 - VersRÄG 2006)

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass in der Lebensversicherung die Art der Überwälzung der Verwaltungs- und Vertriebskosten auf den Versicherungsnehmer Probleme bereitet. Die derzeitige Praxis der meisten Versicherungsunternehmen kann sich vor allem in den ersten Jahren der Laufzeit zu Lasten der Versicherungsnehmer auswirken. Daher wird von verschiedenen Seiten eine gesetzliche Regelung dieses Bereichs gefordert.

Die Richtlinie 2004/113/EG zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen erfordert auch Änderungen im Versicherungsrecht.

Die Probleme mit der Verrechnung der einmaligen Verwaltungs- und Vertriebskosten in der Lebensversicherung sollen durch eine klare gesetzliche Regelung entschärft werden. Dabei wird ein ausgewogener Ausgleich der Interessen aller Beteiligten angestrebt. Vor allem soll das Vertrauen der Verbraucher in diese praktisch bedeutsame Form der privaten Alterssicherung gestärkt werden.

Zugleich soll dem Grundsatz der Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Privatversicherung Rechnung getragen werden.

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates am 7. Juni 2006 in Verhandlung genommen.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Juni 2006 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2006 06 07

Ernst Winter    Johann Giefing

       Berichterstatter           Vorsitzender