7571 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie 2003/58/EG das Firmenbuchgesetz, das Unternehmensgesetzbuch, die Jurisdiktionsnorm, das Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung, das Aktiengesetz 1965 und das Handelsvertretergesetz geändert werden (Publizitätsrichtlinie-Gesetz – PuG)

Auf der Grundlage der horizontalen Regelungen zum elektronischen Rechtsverkehr wird die Möglichkeit des elektronischen Rechtsverkehrs in Firmenbuchsachen ausdrücklich im Firmenbuchgesetz verankert und in § 277 HGB (bzw. UGB) für die Einreichung der Jahresabschlüsse ab dem Geschäftsjahr 2007 zwingend vorgesehen; kleine Gesellschaften mit einem Jahresumsatz bis zu 70 000 Euro sollen allerdings von dieser Verpflichtung ausgenommen sein. Die elektronische Urkundensammlung wird als gesetzlicher Normalfall ausgestaltet und die Ausnahmen, die für die weiter in Papier aufzubewahrenden Teile der Urkundensammlung noch erforderlich sind, im Übergangsrecht berücksichtigt werden. Ferner wird die Beglaubigung elektronischer Auszüge aus der Firmenbuchdatenbank und ein Anspruch auf kurze unentgeltliche mündliche Mitteilungen über die Inhalte der Urkundensammlung eingeführt. Einige Anregungen aus der Praxis der Firmenbuchgerichte werden zum Anlass für Klarstellungen bzw. Erleichterungen in Zusammenhang mit der Umstellung der Urkundensammlung genommen. In der Judikatur entstandene Zweifel über die korrekte Umsetzung des Art. 6 der Richtlinie (in ihrer Stammfassung) wird durch die Überarbeitung der Bestimmungen über die Zwangsstrafen (§ 24 FBG, § 283 HGB) bereinigt werden. Darüber hinaus wird den Unternehmen die Möglichkeit eingeräumt, fremdsprachige Urkunden freiwillig offen zu legen.

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates am 7. Juni 2006 in Verhandlung genommen.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Juni 2006 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2006 06 07

Ernst Winter    Johann Giefing

       Berichterstatter           Vorsitzender