7571 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Justizausschusses
über den Beschluss
des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem im
Rahmen der Umsetzung der Richtlinie 2003/58/EG das Firmenbuchgesetz, das Unternehmensgesetzbuch,
die Jurisdiktionsnorm, das Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung,
das Aktiengesetz 1965 und das Handelsvertretergesetz geändert werden
(Publizitätsrichtlinie-Gesetz – PuG)
Auf der Grundlage
der horizontalen Regelungen zum elektronischen Rechtsverkehr wird die
Möglichkeit des elektronischen Rechtsverkehrs in Firmenbuchsachen ausdrücklich
im Firmenbuchgesetz verankert und in § 277 HGB (bzw. UGB) für die Einreichung
der Jahresabschlüsse ab dem Geschäftsjahr 2007 zwingend vorgesehen; kleine
Gesellschaften mit einem Jahresumsatz bis zu 70 000 Euro sollen allerdings von
dieser Verpflichtung ausgenommen sein. Die elektronische Urkundensammlung wird
als gesetzlicher Normalfall ausgestaltet und die Ausnahmen, die für die weiter
in Papier aufzubewahrenden Teile der Urkundensammlung noch erforderlich sind,
im Übergangsrecht berücksichtigt werden. Ferner wird die Beglaubigung
elektronischer Auszüge aus der Firmenbuchdatenbank und ein Anspruch auf kurze
unentgeltliche mündliche Mitteilungen über die Inhalte der Urkundensammlung
eingeführt. Einige Anregungen aus der Praxis der Firmenbuchgerichte werden zum
Anlass für Klarstellungen bzw. Erleichterungen in Zusammenhang mit der
Umstellung der Urkundensammlung genommen. In der Judikatur entstandene Zweifel
über die korrekte Umsetzung des Art. 6 der Richtlinie (in ihrer Stammfassung)
wird durch die Überarbeitung der Bestimmungen über die Zwangsstrafen (§ 24 FBG,
§ 283 HGB) bereinigt werden. Darüber hinaus wird den Unternehmen die
Möglichkeit eingeräumt, fremdsprachige Urkunden freiwillig offen zu legen.
Der
Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates am 7. Juni
2006 in Verhandlung genommen.
Der
Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Juni 2006 mit Stimmenmehrheit
den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen
Einspruch zu erheben.
Wien,
2006 06 07
Ernst Winter Johann
Giefing
Berichterstatter Vorsitzender