7572 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über das Statut der Europäischen Genossenschaft (Societas Cooperativa Europaea - SCE) – (SCE-Gesetz – SCEG) erlassen wird sowie das Genossenschaftsgesetz, das Rechtspflegergesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz 1962, das Bankwesengesetz, das Pensionskassengesetz, das Börsegesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Bundesgesetz über die Post-Betriebsverfassung, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden (Genossenschaftsrechtsänderungsgesetz 2006 – GenRÄG 2006)

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass am 18. August 2006 die Verordnung (EG) Nr. 1435/2003 des Rates vom 22. Juli 2003 über das Statut der Europäischen Genossenschaft in Kraft treten wird. Bis dahin muss die das Wirksamwerden der Verordnung gewährleistende Ausführungsgesetzgebung erlassen sein. Die Verordnung verweist zwar in weiten Bereichen auf nationales Genossenschafts- und Aktienrecht, dennoch sind zahlreiche Ausführungsbestimmungen notwendig. Die Beteiligung der Arbeitnehmer in der Europäischen Genossenschaft wird durch die Richtlinie 2003/72/EG des Rates vom 22. Juli 2003 zur Ergänzung des Statuts der Europäischen Genossenschaft hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmer geregelt, die von Österreich bis zum 18. August 2006 umzusetzen ist.

Die für das Wirksamwerden der Verordnung erforderlichen legislativen Maßnahmen sollen bei gleichzeitiger Sicherstellung des erforderlichen Minderheiten- und Gläubigerschutzes getroffen werden. Ferner soll in Umsetzung der Richtlinie 2003/72/EG ein Recht auf Beteiligung (und zwar konkret in Form von Rechten auf Unterrichtung, Anhörung und Mitbestimmung) der Arbeitnehmer in jenen Europäischen Genossenschaften geschaffen werden, die unter den Geltungsbereich des Arbeitsverfassungsgesetzes fallen. Für jene Europäischen Genossenschaften, die unter den Geltungsbereich des Landarbeitsgesetzes fallen, sollen entsprechende Regelungen im Landarbeitsgesetz geschaffen werden.

 

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates am 7. Juni 2006 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ernst Winter.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Franz Wolfinger und Dr. Franz Eduard Kühnel.


Ein Beschluss über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, ist infolge Stimmengleichheit nicht zu Stande gekommen.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Franz Wolfinger einstimmig gewählt.

Wien, 2006 06 07

Franz Wolfinger    Johann Giefing

       Berichterstatter           Vorsitzender