7573 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Justizausschusses
über den Beschluss
des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Luftfahrtgesetz und das Bundesgesetz über den zwischenstaatlichen Luftverkehr
1997 geändert werden
Mit dem
vorliegenden Beschluss des Nationalrates wird eine Haftung des Luftbeförderers
nach dem Luftfahrtgesetz an die völker- und gemeinschaftsrechtlichen Rechtsakte
angeglichen. Für Personenschäden von Fluggästen wird eine zum Teil
verschuldensunabhängige Haftung vorgesehen; ausgenommen davon werden aber
einzelne Arten von Luftfahrzeugen (Hängegleiter, Paragleiter, Fallschirme), für
die auch weiterhin eine reine Verschuldenshaftung gilt. Ferner werden die
bisherigen Haftungshöchstbeträge in der so genannten „Dritthaftung“ mit den
Mindestversicherungssummen nach der Verordnung (EG) Nr. 785/2004 synchronisiert
und gleichzeitig die Versicherungspflichten nach dem Luftfahrtgesetz an die
Regelungen dieser Verordnung angeglichen. Schließlich werden Maßnahmen
getroffen werden, um die Durchsetzung der aus der Verordnung (EG) Nr. 261/2004
(sog. „Überbuchungsverordnung“) zugunsten der Fluggäste resultierenden Rechte
zu fördern.
Der
Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates am 7. Juni
2006 in Verhandlung genommen.
Der
Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Juni 2006 mit
Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des
Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien,
2006 06 07
Ernst Winter Johann
Giefing
Berichterstatter Vorsitzender