7573 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Luftfahrtgesetz und das Bundesgesetz über den zwischenstaatlichen Luftverkehr 1997 geändert werden

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates wird eine Haftung des Luftbeförderers nach dem Luftfahrtgesetz an die völker- und gemeinschaftsrechtlichen Rechtsakte angeglichen. Für Personenschäden von Fluggästen wird eine zum Teil verschuldensunabhängige Haftung vorgesehen; ausgenommen davon werden aber einzelne Arten von Luftfahrzeugen (Hängegleiter, Paragleiter, Fallschirme), für die auch weiterhin eine reine Verschuldenshaftung gilt. Ferner werden die bisherigen Haftungshöchstbeträge in der so genannten „Dritthaftung“ mit den Mindestversicherungssummen nach der Verordnung (EG) Nr. 785/2004 synchronisiert und gleichzeitig die Versicherungspflichten nach dem Luftfahrtgesetz an die Regelungen dieser Verordnung angeglichen. Schließlich werden Maßnahmen getroffen werden, um die Durchsetzung der aus der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (sog. „Überbuchungsverordnung“) zugunsten der Fluggäste resultierenden Rechte zu fördern.

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates am 7. Juni 2006 in Verhandlung genommen.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Juni 2006 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2006 06 07

Ernst Winter    Johann Giefing

       Berichterstatter           Vorsitzender