7574 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit

über den Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ökostromgesetz, das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz und das Energie-Regulierungsbehördengesetz geändert werden (Ökostromgesetz-
Novelle 2006)

Durch den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates wird die forcierte Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern das ursprünglich für das Jahr 2008 festgeschriebene Ziel eines Anteils der sonstigen erneuerbaren Energieträger von 4%, gemessen an der jährlichen Stromabgabe an Endverbraucher, bereits im Jahre 2005 erreicht. Dieser positiven Entwicklung steht jedoch ein im Vorhinein nicht abschätzbarer Bedarf an Fördermitteln und - damit verbunden - eine nicht kalkulierbare Belastung der Stromkonsumenten durch die damit verbundene Erhöhung der Förderbeiträge gegenüber. Förderungen werden auch ineffizienten Anlagen gewährt. Auf die Heranführung zur Marktreife der Technologien zur Verstromung von erneuerbaren Energieträgern wird bei der Ökostromförderung nicht Bedacht genommen. Die Betrauung der Regelzonenführer mit dem Kauf und dem Verkauf von Ökoenergie steht in einem gewissen Spannungsverhältnis mit den Bestimmungen des Unbundling.

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates ist von folgenden Zielen getragen:

-       Heranführung von Ökostrom zur Marktreife;

-       Optimierter Einsatz der Fördermittel;

-       Beschränkung der Förderung auf kostengünstigste Anlagen;

-       Planbarkeit des künftigen Bedarfs an Fördermittel;

-       Sicherung der Mittel, die zur Ökostromförderung erforderlich sind;

-       Investitionssicherheit;

-       Vermarktung von Ökoenergie erfolgt durch eine eigene Gesellschaft.

 

Dieser Beschluss des Nationalrates enthält Verfassungsbestimmungen, die der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG bedürfen.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates am 7. Juni 2006 in Verhandlung genommen.

Im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters, ergriffen die Bundesräte Dr. Ruperta Lichtenecker, Helmut Wiesenegg, Sonja Zwazl, Ing. Reinhold Einwallner und Edgar Mayer das Wort.

Ein Antrag von Bundesrätin Dr. Ruperta Lichtenecker auf Vertagung dieses Verhandlungsgegenstandes fand keine Mehrheit.


Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Juni 2006 mit Stimmenmehrheit den Antrag,

1.      gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.      dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B‑VG die verfassungs-mäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2006 06 07

                   Helmut Wiesenegg              Wolfgang Schimböck

       Berichterstatter           Vorsitzender