7574 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit
über den Beschluss des
Nationalrates vom 23. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Ökostromgesetz, das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz und das
Energie-Regulierungsbehördengesetz geändert werden (Ökostromgesetz-
Novelle 2006)
Durch den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates wird die forcierte Förderung
der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern das ursprünglich für das
Jahr 2008 festgeschriebene Ziel eines Anteils der sonstigen erneuerbaren
Energieträger von 4%, gemessen an der jährlichen Stromabgabe an Endverbraucher,
bereits im Jahre 2005 erreicht. Dieser positiven Entwicklung steht jedoch ein
im Vorhinein nicht abschätzbarer Bedarf an Fördermitteln und - damit verbunden
- eine nicht kalkulierbare Belastung der Stromkonsumenten durch die damit
verbundene Erhöhung der Förderbeiträge gegenüber. Förderungen werden auch ineffizienten
Anlagen gewährt. Auf die Heranführung zur Marktreife der Technologien zur
Verstromung von erneuerbaren Energieträgern wird bei der Ökostromförderung
nicht Bedacht genommen. Die Betrauung der Regelzonenführer mit dem Kauf und dem
Verkauf von Ökoenergie steht in einem gewissen Spannungsverhältnis mit den
Bestimmungen des Unbundling.
Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates ist von folgenden Zielen
getragen:
- Heranführung
von Ökostrom zur Marktreife;
- Optimierter
Einsatz der Fördermittel;
- Beschränkung
der Förderung auf kostengünstigste Anlagen;
- Planbarkeit
des künftigen Bedarfs an Fördermittel;
- Sicherung
der Mittel, die zur Ökostromförderung erforderlich sind;
- Investitionssicherheit;
- Vermarktung
von Ökoenergie erfolgt durch eine eigene Gesellschaft.
Dieser Beschluss des Nationalrates enthält Verfassungsbestimmungen, die der
Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG bedürfen.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit hat den gegenständlichen Beschluss
des Nationalrates am 7. Juni 2006 in Verhandlung genommen.
Im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters, ergriffen die Bundesräte Dr. Ruperta Lichtenecker, Helmut Wiesenegg, Sonja Zwazl, Ing.
Reinhold Einwallner und Edgar Mayer
das
Wort.
Ein Antrag von Bundesrätin Dr. Ruperta Lichtenecker auf Vertagung dieses Verhandlungsgegenstandes fand keine
Mehrheit.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Juni 2006 mit Stimmenmehrheit den Antrag,
1. gegen den
vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden
Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B‑VG die
verfassungs-mäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien,
2006 06 07
Helmut
Wiesenegg Wolfgang
Schimböck
Berichterstatter Vorsitzender