7578 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit
über den Beschluss
des Nationalrates vom 23. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Wirtschaftskammergesetz 1998 geändert wird
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates, der auf einem Initiativantrag der Abgeordneten zum Nationalrat Karlheinz Kopf, Dr. Christoph Matznetter, Detlev Neudeck, Kolleginnen und Kollegen, basiert, zielt auf Änderungen im Wirtschaftskammergesetz ab. Die Antragsteller wollen dem erweiterten Präsidium der Bundeskammer die Aufgabe übertragen, konkretere Kriterien für die Errichtung von Fachverbänden und Fachgruppen zu formulieren. Diese Kriterien sollen sich auf die Größe der Fachorganisationen, die Fähigkeit der Mitglieder, den Aufwand zu bedecken, sowie auf die wirtschaftliche Bedeutung und die Interessenlage der jeweiligen Berufszweige beziehen.
Geändert wird weiters die Anzahl der Mitglieder der Organe von Fachorganisationen. Ein Fachgruppenausschuss wird künftig mindestens zehn, ein Fachverbandsausschuss mindestens 13 Mitglieder umfassen. Gleich bleibt die Höchstzahl von 32. Eine Fachvertretung wird künftig bis zu neun Fachvertreter haben.
In der Haushaltsordnung der Kammer wird die Rechtsgrundlage für getrennte Rechnungskreise für einzelne Berufszweige geschaffen. Zudem enthält die vorgeschlagene Novelle zahlreiche Klarstellungen, Rechtsanpassungen und redaktionelle Verbesserungen
Der Ausschuss für
Wirtschaft und Arbeit hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates am
7. Juni 2006 in Verhandlung genommen.
Im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters ergriff Bundesrätin
Dr. Ruperta Lichtenecker
das Wort.
Der
Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Juni
2006 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss
des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien,
2006 06 07
Günther
Kaltenbacher Wolfgang
Schimböck
Berichterstatter Vorsitzender