7579 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit
über den Beschluss
des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert wird (2.
EU-Erweiterungs-Anpassungsgesetz)
Im
EU-Beitrittsvertrag mit der Republik Bulgarien und Rumänien vom 25. April
2005 ist – wie für die acht der EU am 1. Mai 2004 beigetretenen mittel-
und osteuropäischen Staaten – ein Übergangsarrangement zur stufenweisen
Herstellung der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit sowie des
grenzüberschreitenden Einsatzes von Arbeitskräften im Rahmen der
Dienstleistungsfreiheit vorgesehen.
Das
Übergangsarrangement soll jedem derzeitigen Mitgliedstaat die Möglichkeit
bieten, seine nationalen Regeln für die Zulassung drittstaatsangehöriger
Arbeitskräfte zum Arbeitsmarkt und zur grenzüberschreitenden Dienstleistung
während einer Übergangsfrist von maximal sieben Jahren auch für Bürger
Bulgariens und Rumäniens beizubehalten. Gleichzeitig ist jedoch – um den Willen
zur schrittweisen Öffnung des Arbeitsmarktes zu unterstreichen – während der
Weiteranwendung des nationalen Rechts danach zu trachten, den Arbeitskräften
aus beiden Beitrittsländern einen verbesserten Zugang zum Arbeitsmarkt zu
gewähren.
Dementsprechend
wird nun von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, das im Beitrittsvertrag mit
Bulgarien und Rumänien ausbedungene Übergangsarrangement durch eine
entsprechende Übergangsregelung im AuslBG umzusetzen, um für den
Arbeitsmarktzugang von Staatsangehörigen dieser neuen Mitgliedstaaten weiterhin
die nationalen und die sich allenfalls aus bilateralen Abkommen ergebenden
Regeln anwenden zu können. Dasselbe gilt für die vorübergehende Beschäftigung
von Arbeitskräften, die von Unternehmen mit Sitz in Bulgarien oder Rumänien zur
Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen in bestimmten Sektoren in das
Bundesgebiet entsandt werden.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit hat den gegenständlichen Beschluss
des Nationalrates am 7. Juni 2006 in Verhandlung genommen.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Juni 2006 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien,
2006 06 07
Günther
Kaltenbacher Wolfgang
Schimböck
Berichterstatter Vorsitzender