7589 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 21. Juni 2006 betreffend ein Übereinkommen über den Beitritt der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen  Republik  zu dem am 19. Juni 1980 in Rom zur Unterzeichnung aufgelegten Übereinkommen über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht sowie zu dem Ersten und dem Zweiten Protokoll über die Auslegung des Übereinkommens durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften

Das Ziel des gegenständlichen Beschlusses des Nationalrates besteht im Beitritt der neuen Mitgliedstaaten zum EVÜ und den beiden Protokollen. Mit dem Beitritt der neuen Mitgliedsstaaten werden auch in diesen die durch das EVÜ geschaffenen einheitlichen kollisionsrechtlichen Regeln für vertragliche Schuldverhältnisse gelten. Damit wird in allen EU-Mitgliedstaaten die Frage, welches Recht auf Vertragsverhältnisse mit Auslandsbezug anzuwenden ist, einheitlich gelöst.

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend, enthält aber keine verfassungsändernden bzw. verfassungsergänzenden Bestimmungen.

 

Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 B VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

 

Der Nationalrat hat anlässlich der Beschlussfassung im Gegenstand weiters beschlossen, dass der gegenständliche Staatsvertrag gemäß Artikel 49 Absatz 2 B-VG dadurch kundzumachen ist, dass die dänische, englische, estnische, finnische, französische, griechische, irische, italienische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, schwedische, slowakische, slowenische, spanische, tschechische und ungarische Sprachfassungen zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegen.

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates am 4. Juli 2006 in Verhandlung genommen.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juli 2006 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2006 07 04

                                  Gabriele Mörk                                                                   Johann Giefing

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender