7590 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 21. Juni 2006 betreffend Satzung der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass nach der derzeitigen Satzung der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht dieser nur souveräne Staaten, nicht aber internationale Organisationen als Mitglieder angehören können. Die Europäische Gemeinschaft hat einen Antrag auf Mitgliedschaft bei der Haager Konferenz gestellt. Eine solche Mitgliedschaft liegt im Interesse der Haager Konferenz, der Europäischen Gemeinschaft und besonders im Interesse der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft, die zugleich Mitgliedstaaten der Haager Konferenz sind. Um die Mitgliedschaft zu ermöglichen, war eine Änderung der Satzung der Haager Konferenz notwendig.

 

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend, enthält aber keine verfassungsändernden bzw. verfassungsergänzenden Bestimmungen.

 

Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

 

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

 

Der Staatsvertrag ist in deutscher, englischer und französischer Sprache abgefasst, wobei jeder Text gleichermaßen authentisch ist.

 

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates am 4. Juli 2006 in Verhandlung genommen.

 

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juli 2006 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2006 07 04

                                  Gabriele Mörk                                                                   Johann Giefing

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender