7592 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 21. Juni 2006 betreffend ein Internationales Übereinkommen zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass die bestehenden internationalen Rechtsinstrumente zur Bekämpfung des Terrorismus das Problem des Nuklearterrorismus nicht ausdrücklich behandeln. Mit der Ratifikation des Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen trägt Österreich dazu bei, dass diese Lücke geschlossen wird. Inhaltlich geht es dabei um die Kriminalisierung von nuklearterroristischen Handlungen und die Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung von Personen, die in den Anwendungsbereich des Übereinkommens fallende strafbare Handlungen gesetzt haben.

 

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend, enthält aber keine verfassungsändernden bzw. verfassungsergänzenden Bestimmungen. Da keine Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, ist eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B‑VG nicht erforderlich.

 

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

 

Der Nationalrat hat anlässlich der Beschlussfassung im Gegenstand beschlossen, dass der gegenständliche Staatsvertrag gemäß Artikel 49 Absatz 2 B-VG dadurch kundzumachen ist, dass die arabische, chinesische, französische, russische und spanische Sprachfassung zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegen.

 

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates am 4. Juli 2006 in Verhandlung genommen.

 

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juli 2006 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2006 07 04

                                  Gabriele Mörk                                                                   Johann Giefing

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender