7596 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit
über den Beschluss des Nationalrates vom 22. Juni 2006 betreffend ein Bundesgesetz über die Standesbezeichnung „Ingenieur“ (Ingenieurgesetz 2006 – IngG 2006)
Die Anzahl an Verwaltungsverfahren bezüglich der Verleihung der Standesbezeichnung „Ingenieur“ und die Einsparungsziele des öffentlichen Sektors erfordern Änderungen bezüglich der Vergabemodalitäten, um eine rasche und unbürokratische Verleihung der Standesbezeichnung „Ingenieur“ auch weiterhin zu gewährleisten.
Die rasche Entwicklung auf dem Schulsektor, insbesondere der zahlreichen Sonderformen und Spezialisierungen macht es erforderlich, eine zusammenfassende Bezeichnung der Lehranstalten auch ohne Nennung einzelner Lehranstalten festzuschreiben, um eine Vergabe der Standesbezeichnung „Ingenieur“ bei auch übergreifender und fachbezogener und nicht nur - wie derzeit - fachspezifischer Praxis zu ermöglichen.
Die ständige Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes zu „Berufspraxis“ und „höheren Fachkenntnissen“ einer Berufspraxis und die geänderten Rahmenbedingungen der Arbeitswelt führen zu Problemen bei der Verleihung der Standesbezeichnung „Ingenieur“.
Mit dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates sollen folgende Ziele erreicht werden:
- Gewährleistung einer raschen und unbürokratischen Verleihung der Standesbezeichnung „Ingenieur“
- Entbürokratisierung der Verwaltungsverfahren
- Beschleunigung der Verwaltungsverfahren
- Ermöglichung der Vergabe bei fachbezogener (artverwandter) Praxis
Diese Ziele werden insbesondere durch folgende Maßnahmen erreicht:
- Glaubhaftmachung statt beweisbaren Nachweises der Ausübung ingenieurmäßiger Tätigkeiten
- Bestätigung der Ausübung ingenieurmäßiger Tätigkeiten bei HTL- und HLFL-Absolventen durch den Dienstgeber
- Ermöglichung der Vergabe der Standesbezeichnung „Ingenieur“ bei übergreifender (artverwandter) Praxis
- Verzicht auf Einvernehmensherstellungen mit anderen Ressorts
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 4. Juli 2006 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Helmut Wiesenegg.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juli 2006 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2006 07 04
Helmut Wiesenegg Wolfgang Schimböck
Berichterstatter Vorsitzender