7600 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft

über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wasserrechtsgesetz 1959 geändert wird (Wasserrechtsgesetznovelle 2006)

Als Folge der Abschätzungen über die erwarteten Mehrkosten der WRG-Novelle 2003 für die Vollziehung des Wasserrechtsgesetzes wurden von Bund und Ländern jeweils für ihren Vollzugsbereich grobe Abschätzungen (betreffend den Zeitraum bis zur Erstellung und Implementierung der ersten Gewässerbewirtschaftungspläne 2015) angestellt. Auf dieser Grundlage wendeten sich die Bundesländer an die Kommission Verwaltungsreform II mit ihrem Anliegen betreffend Mehraufwand. Dies mündete in einen Auftrag der Kommission an das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft gemeinsam mit den Ländern zu prüfen, ob es bei der Vollziehung der bestehenden Bestimmungen (WRG „alt“) im Bereich der Hoheitsverwaltung Einsparungsmöglichkeiten gibt.

Ein Bericht wurde an die zuständige Kommission übermittelt und wurde auf der Grundlage dieses Berichtes nach Behandlung des Kommissionsberichtes in der Landesamtsdirektoren- und Landeshauptmännerkonferenz nunmehr das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft beauftragt, konkrete Vorschläge in einer Änderung des Wasserrechtsgesetzes umzusetzen.

Diese sind Kernbereiche der WRG-Novelle 2006 und betreffen folgende Themen:

-       Einführung eines Anzeigeverfahrens für gewisse Erdwärmepumpen;

-       Möglichkeit des Entfalls der Kollaudierung;

-       Möglichkeit des Entfalls der letztmaligen Überprüfung von Erlöschensvorkehrungen;

-       Änderungen bei Schutzgebieten.

Die übrigen im Bericht der Kommission Verwaltungsreform II angeführten Bereiche wie ua. die Bewilligungsfreistellung für die Änderung und Erweiterung von Leitungsnetzen, Änderungen im Bereich der Indirekteinleiterverordnung und diverse andere Bewilligungsfreistellungen sind in Form von Verordnungen umzusetzen.

Weiters beinhaltet die Novelle noch redaktionelle Änderungen, insbesondere die Nachführung von Verweisen.

Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seinen Sitzungen am 7. Juni und 4. Juli 2006 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Bundesrat Günther Köberl die Mitglieder des Bundesrates Helmut Wiesenegg, Elisabeth Kerschbaum und Reinhard Todt.

Bei der Abstimmung wurde der von den Bundesräten Reinhard Todt und Elisabeth Kerschbaum eingebrachte Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates begründeten Einspruch zu erheben, mit Stimmenmehrheit angenommen.

Zum Berichterstatter für das Haus wurde Bundesrat Helmut Wiesenegg gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft somit den Antrag, der Bundesrat wolle beschließen:

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wasserrechtsgesetz 1959 geändert wird (Wasserrechtsgesetznovelle 2006) mit der beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben.

Wien, 2006 07 04

                              Helmut Wiesenegg                                                          Ing. Hermann Haller

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender