Anlage

 

Begründung

des Einspruches gegen den Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wasserrechtsgesetz 1959 geändert wird (Wasserrechtsgesetznovelle 2006)

Die vorliegende Wasserrechtsgesetznovelle wurde am 16.5.2006 im Landwirtschaftsausschuss des Nationalrates breit und heftig diskutiert. Besonders heftige Kritik gab es an der gänzlichen Bewilligungsfreistellung von Leitungen, bei denen die Gemeinden nunmehr zivilrechtliche Verträge abschließen müssen. Betreffend der Ausschussdebatte zu diesem Tagesordnungspunkt besonders hervorzuheben ist die Tatsache, dass alle Fraktionen mit der Regierungsvorlage nicht einverstanden waren und Änderungsbedarf anmeldeten. Schließlich verständigten sich die Ausschussmitglieder darauf, die offenen Fragen bis zur Abstimmung im Plenum in Vier-Parteien-Gesprächen zu lösen, obwohl die Vorlage mit V/F-Mehrheit beschlossen wurde. Als Fazit der Debatte kann festgehalten werden, dass alle Ausschussfraktionen der Meinung waren, dass diese Regierungsvorlage in wesentlichen Punkten gefährlich schwammige Definitionen enthält, die Anwälten zwar Spielraum geben, aber Rechtssicherheit nicht jenen, die das Gesetz vollziehen müssen. Die Konsequenz wäre eine Aufgabenabschiebung an die Gemeinden, ohne diesen zusätzliche Mittel dafür bereit zu stellen. Die Verantwortung wird dabei auf Zivilingenieure, die Kosten auf Gemeinden und Einreicher abgeschoben.

Die im Ausschuss des Nationalrates einvernehmlich festgehaltene Zielsetzung, dass die offenen Fragen bis zur Plenardebatte im Nationalrat parteiübergreifend geklärt werden sollten, wurde nicht eingehalten.

Als logische Konsequenz wurde seitens der SPÖ-Fraktion im Rahmen der Diskussion im Plenum des Nationalrates ein Rückverweisungsantrag eingebracht.

Die Plenardebatte im Nationalrat war aus zwei Gründen besonders bemerkenswert. Erstens war kein einziger Redner der beiden Regierungsfraktionen in der Lage die Verwaltungsvereinfachung der vorliegenden Wasserrechtsgesetznovelle zu erklären!

Besonders hervorzuheben ist zweitens die Rede des ÖVP Abgeordneten Jakob Auer – Obmann des Budgetausschusses und wie er in seiner Rede festhielt, das 30. Jahr Bürgermeister – der die kritische Stellungnahme seitens des steirischen Wasserversorgungsverbandes, des österreichischen Gemeindebundes und des Oberösterreichischen Gemeindebundes zitierend, händeringend mit folgenden Zitaten seine Rede schloss: „Ich bitte daher dringend, Herr Bundesminister, Entbürokratisierung oder schlanken Staat nicht so zu verstehen, dass Bund und Länder Aufgaben an die Gemeinden abgeben – wobei sie ihnen aber meistens keine zusätzlichen Mittel dafür geben - , …“

 

„Herr Bundesminister, bitte berücksichtige dringend den Vorschlag des Gemeindebundes, der im Interesse der Gemeinden ist und letztlich auch eine kostengünstige Lösung für die Wasserbezieher genauso wie für die Wasserversorger darstellt – da gibt es genossenschaftliche, private und auch öffentliche Versorger -, damit hier vernünftig vorgegangen wird und man nicht das Kind mit dem Bade ausschüttet.“

 

Aus all den genannten Gründen wird daher der Antrag gestellt, gegen den genannten Beschluss des Nationalrates Einspruch zu erheben.