7603 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 22. Juni 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 geändert wird

Mit der vorliegenden Novelle zum Epidemiegesetz werden nun die meldepflichtigen Krankheiten, die derzeit in der Verordnung betreffend anzeigepflichtige übertragbare Krankheiten enthalten sind (zum Beispiel: Cholera, Gelbfieber, infektiöse Hepatitis, Infektion mit dem Influenzavirus A/H5N1 oder einem anderen Vogelgrippevirus, Kinderlähmung, Lepra, Milzbrand etc.), in das Gesetz aufgenommen. Neu hinzugefügt werden lediglich die Erkrankungen an Röteln, und zwar im Hinblick auf das Masern- und Röteln-Eliminierungsprogramm der WHO, an dem Österreich teilnimmt. Darüber hinaus wird die Meldepflicht für Labors explizit in das Gesetz aufgenommen.

Weiters werden veraltete Krankheitsbezeichnungen dem Stand der Wissenschaft angepasst.

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Gesetzesbeschluss in seiner Sitzung am 4. Juli 2006 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Edgar Mayer.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juli 2006 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2006 07 04

                                    Edgar Mayer                                                              Martina Diesner-Wais

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende