7605 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie

über den Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahngesetz 1957, das Bundesbahngesetz und das Bundesgesetz zur Errichtung einer „Brenner Basistunnel Aktiengesellschaft“ geändert werden

Vom Gemeinschaftsrecht her liegt eine weitere Etappe von Richtlinien zu den Themen Eisenbahnsicher-heit, Interoperabilität und weitere Marktöffnung bei den Eisenbahnen vor, die über die bisherigen gesetz-lichen Regelungen hinaus umzusetzen sind.

Von diesem gemeinschaftsrechtlich ausgelösten Regelungsbedarf abgesehen ist darauf hinzuweisen, dass die Situation für den Bau und die Veränderung von Eisenbahnen teilweise als unbefriedigend empfunden wird, indem die Erledigung von Genehmigungsanträgen oft eine sehr lange Verfahrensdauer in Anspruch nimmt.

Der vorliegende Gesetzesbeschluss enthält daher sowohl die richtlinienmäßig vorgegebenen Umsetzungsmaßnahmen als auch Änderungen zu den eisenbahngesetzlichen Genehmigungsverfahren.

Dazu gehört insbesondere die Einführung von Rechtsinstrumenten zur Umsetzung der Sicherheits-richtlinie beim Betrieb von Eisenbahnen sowie beim Betrieb von Schienenfahrzeugen auf Eisenbahnen und beim Verkehr auf Eisenbahnen. Bezüglich der Genehmigungsverfahren sind unter anderem die Ausweitung genehmigungsfreier Maßnahmen und der Entfall besonderer Genehmigungsinstrumente sowie die Einführung eines beizubringenden Gutachtens als Grundlage für eine Straffung des Verfahrensablaufes vorgesehen. Bei der vorliegenden Änderung des Gesetzes sollen darüber hinaus auch Klarstellungen erfolgen, um in der Praxis aufgetretene Auslegungsfragen insbesondere was die Stellung getrennter Eisenbahnunternehmen anlangt, auszuräumen.

Gleichzeitig sind Anpassungen im Bundesbahngesetz vorgesehen und eine Bestimmung bezüglich Ver-äußerungsermächtigung im Bundesgesetz zur Errichtung einer „Brenner Basistunnel Aktiengesellschaft“.

 

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie hat den gegenständlichen Gesetzesbeschluss des Nationalrates in seinen Sitzungen am 7. Juni und 4. Juli 2006 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Günther Molzbichler.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Mag. Wolfgang Erlitz, Elisabeth Kerschbaum, Karl Boden, Helmut Kritzinger, Hans Ager und Werner Stadler.

Bei der Abstimmung wurde der von den Bundesräten Karl Boden und Elisabeth Kerschbaum eingebrachte Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates begründeten Einspruch zu erheben, mit Stimmenmehrheit angenommen.

Zur Berichterstatterin für das Haus wurde Bundesräin Maria Mosbacher gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie somit den Antrag, der Bundesrat wolle beschließen:

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahngesetz 1957, das Bundesbahngesetz und das Bundesgesetz zur Errichtung einer „Brenner Basistunnel Aktiengesellschaft“ geändert werden, mit der beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben.

Wien, 2006 07 04

                               Maria Mosbacher                                                          Elisabeth Kerschbaum

                                 Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende