7609 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Umweltausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Juli 2006 betreffend Beschlüsse II/14 und III/7 zur Änderung des Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen

Österreich ist Partei des VN-ECE-Übereinkommens von Espoo über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen. Auf der 2. und 3. Konferenz der Parteien wurden einige Änderungen des Übereinkommens beschlossen, deren Ratifizierung durch Österreich noch aussteht.

Inhalt der Änderung ist zum Einen eine Anpassung des Begriffes der Öffentlichkeit an die im Übereinkommen von Aarhus über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (Aarhus-Konvention) verwendete Definition und die Öffnung des Abkommens auch für Nicht-ECE-Mitglieder, zum Anderen eine Annäherung des Abkommens an die geänderte UVP-Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft und die formale Anpassung des Übereinkommens an neue Entwicklungen wie die Ausarbeitung von Protokollen zum Übereinkommen und die Einführung eines Einhaltungsregimes.

Der gegenständliche Staatsvertrag hat gesetzändernden bzw. gesetzesergänzenden Charakter und bedurfte daher gemäß Art. 50 Abs. 1 B-VG der Genehmigung durch den Nationalrat. Er enthält keine verfassungsändernden oder verfassungsergänzenden Bestimmungen.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 B‑VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG ist erforderlich, da Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 25. Juli 2006 in Verhandlung genommen.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Erwin Preiner einstimmig gewählt.

Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 25. Juli 2006 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1.      gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.      dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B‑VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2006 07 25

                                  Erwin Preiner                                                                       Karl Boden

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender