7619 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten
über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Juli 2006 betreffend eine Änderung des Übereinkommens über den physischen Schutz von Kernmaterial
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass das Übereinkommen über den physischen Schutz von Kernmaterial (BGBl. Nr. 53/1989) die Verpflichtungen der Staaten bezüglich der Sicherung im Zusammenhang mit internationalen Transporten von Kernmaterial sowie Strafverfolgungsfragen regelt. Bisher waren Kernanlagen und der innerstaatliche Umgang mit Kernmaterial nicht erfasst. Durch die 2005 beschlossene Änderung des Übereinkommens konnten internationale Regelungen und Standards zur effizienteren Sicherung von Kernmaterial und Kernanlagen gefunden werden. Das Übereinkommen ist ein sogenanntes „Gemischtes Abkommen“, dem auch die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM) als Vertragspartei angehört; dies ist auch bei der Änderung des Übereinkommens vorgesehen.
Die Änderung des Übereinkommens hat gesetzändernden bzw. gesetzergänzenden Charakter, enthält aber keine verfassungsändernden bzw. verfassungsergänzenden Bestimmungen. Da durch die Änderung keine Angelegenheiten des selbständigen Wirkungskreises der Länder geregelt werden, bedarf sie auch keiner Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B-VG.
Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.
Der Nationalrat hat anlässlich der Beschlussfassung im Gegenstand ebenfalls beschlossen, dass der gegenständliche Staatsvertrag gemäß Artikel 49 Absatz 2 B-VG dadurch kundzumachen ist, dass die arabische, chinesische, russische und spanische Sprachfassung durch Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegen.
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates am 25. Juli 2006 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Karl Bader. .
An der Debatte beteiligte sich das Mitglied des Bundesrates Dr. Franz Eduard Kühnel.
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 25. Juli 2006 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2006 07 25
Karl Bader Hans Ager
Berichterstatter Vorsitzender