7620 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten
über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Juli 2006 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerrat der Republik Albanien über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, der Bildung und der Wissenschaft
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass es zwischen Österreich und Albanien bisher kein Abkommen, welches die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, der Bildung und der Wissenschaft regelt, gibt. Sowohl Österreich als auch Albanien sind bestrebt, die bilaterale Zusammenarbeit bestmöglich zu fördern und zu entwickeln und deshalb wurden die Verhandlungen zum Abschluss eines Kulturabkommens aufgenommen. Ziel des Abkommens ist es, eine vertragliche Basis der Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten auf den Gebieten der Kultur, der Bildung und der Wissenschaft zu schaffen. Das neue Abkommen regelt die Zusammenarbeit von wissenschaftlichen Institutionen sowie von Institutionen auf dem Gebiet des allgemein bildenden und insbesondere des berufsbildenden Schulwesens. Zur Durchführung dieses Abkommens wird eine Gemischte Kommission gebildet werden, die Kulturarbeitsprogramme zu diesen Themen festlegen soll.
Das Abkommen ist gesetzändernd und gesetzergänzend, es enthält aber keine verfassungsändernden bzw. verfassungsergänzenden Bestimmungen. Da durch das Abkommen Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereichs der Länder geregelt werden, bedarf es der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B-VG.
Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates am 25. Juli 2006 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Karl Bader. .
An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Anna Elisabeth Haselbach, Eva Konrad und Dr. Franz Eduard Kühnel.
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 25. Juli 2006 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B‑VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2006 07 25
Karl Bader Hans Ager
Berichterstatter Vorsitzender