7623 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten
über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Juli 2006 betreffend ein Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates; Suspendierung im Verhältnis zur Ukraine
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass das Europäische Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates den sichtvermerksfreien Personenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates regelt. Die Ukraine hat das Abkommen am 18. Februar 2004 unterzeichnet und wird es in absehbarer Zeit ratifizieren. Gemäß geltendem EG-Recht gehört die Ukraine jedoch zu jenen Staaten, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen. Die Bestimmungen des Europäischen Abkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates stehen im Bezug auf die Ukraine daher im Gegensatz zu geltendem EG-Recht.
Mit dem gegenständlichen Beschluss erfolgt daher die Suspendierung des Europäischen Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates im Verhältnis zur Ukraine.
Der vorliegende Staatsvertrag enthält keine verfassungsändernden bzw. verfassungsergänzenden Bestimmungen.
Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.
Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates am 25. Juli 2006 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Karl Bader.
An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Dr. Franz Eduard Kühnel und Anna Elisabeth Haselbach.
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 25. Juli 2006 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2006 07 25
Karl Bader Hans Ager
Berichterstatter Vorsitzender