7630 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Finanzausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Juli 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz geändert wird
Im Zuge seiner Beratungen über die Regierungsvorlage (1558 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das E-Geldgesetz, das Sparkassengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz, das Finanzkonglomerategesetz, das Börsegesetz 1989, das Pensionskassengesetz und das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz geändert werden, hat der Finanzausschuss des Nationalrates in seiner Sitzung am 5. Juli 2006 auf Antrag der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll und Josef Bucher einstimmig beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Änderung des Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetzes zum Gegenstand hat.
Dieser Antrag war wie folgt begründet:
„Die Änderung des Qualitätssicherungsgesetzes stellt zusammen mit jenen Änderungen der BWG-Novelle 1558 dB, die die Bankprüfung betreffen, ein Reformpaket zur Verbesserung der Qualität der Abschlussprüfung im Allgemeinen und der Bankprüfung im Besonderen dar.
Zu § 16 Abs. 8:
Der FMA wird das Recht eingeräumt, eine externe Qualitätsprüfung anzuregen, wenn der begründete Verdacht besteht, dass bei den Qualitätssicherungsmaßnahmen wesentliche Mängel bestehen. Diese Maßnahme wird sowohl von der FMA als auch vom Berufstand der Wirtschaftstreuhänder unterstützt bzw. vorgeschlagen.“
Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates am 25. Juli 2006 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Günther Molzbichler.
Zum Berichterstatter für das Haus wurde ebenfalls Bundesrat Günther Molzbichler gewählt.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 25. Juli 2006 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2006 07 25
Günther Molzbichler Johann Kraml
Berichterstatter Vorsitzender