7631 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Finanzausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Juli 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesetz über den unabhängigen Finanzsenat, das Normverbrauchsabgabegesetz, die Bundesabgabenordnung und das Bodenschätzungsgesetz 1970 geändert werden – UFSG - Novelle 2006
Eine Änderung des Gesetzes über den unabhängigen Finanzsenat, der seine Tätigkeit im Jahr 2003 aufgenommen hat, trifft Klarstellungen bei der Definition der Leitungsaufgaben des Präsidenten, um Probleme zu lösen, die bei der praktischen Abgrenzung seiner Zuständigkeit gegenüber den Aufgaben der Vollversammlung zutage getreten sind. Im Einzelnen handelt es sich um Entscheidungsbefugnisse über Unvereinbarkeiten von Senatsmitgliedern, die Befugnisse der Landessenatsvorsitzenden sowie über Evidenzierung, Controlling und Dienstzeit.
Zudem wird aufgrund eines VfGH-Erkenntnisses die Vergütung der Normverbrauchsabgabe auch bei der Verbringung eines privaten Gebrauchtfahrzeugs ins Ausland, bei der Verbringung eines betrieblichen Fahrzeugs in eine ausländische Betriebsstätte desselben Steuerpflichtigen und beim Export durch einen Fahrzeughändler zuerkannt. Nicht begünstigt ist die Lieferung eines privaten PKW ins Ausland. Außerdem enthält der Gesetzesbeschluss des Nationalrates Verfahrensvereinfachungen in der Bundesabgabenordnung und im Bodenschätzungsgesetz.
Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates am 25. Juli 2006 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Günther Molzbichler.
In der Debatte gelangte Bundesrat Jürgen Weiss zu Wort.
Zum Berichterstatter für das Haus wurde Bundesrat Günther Molzbichler gewählt.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 25. Juli 2006 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2006 07 25
Günther Molzbichler Johann Kraml
Berichterstatter Vorsitzender