7637 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Juli 2006 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass die steuerlichen Beziehungen zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik gegenwärtig nur durch die vorläufige Weiteranwendung des Abkommens mit der ehemaligen Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik geschützt werden.

Durch das Abkommen soll die auf Grund der Überschneidung der nationalen Steuerrechte Österreichs und Tschechiens bewirkte Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen beseitigt und im üblichen Ausmaß die Möglichkeit einer Amtshilfeunterstützung bei der steuerlichen Sachverhaltserhebung erwirkt werden.

Das neue Doppelbesteuerungsabkommen orientiert sich inhaltlich an Grundsätzen, die vom Fiskalausschuss der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) erarbeitet wurden und mittlerweile internationale Anerkennung gefunden haben.

Durch das Abkommen werden die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen in einer dem modernen Stand des zwischenstaatlichen Steuerrechts adäquaten Weise steuerlich geschützt und es wird damit die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Österreich verbessert.

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd, enthält aber keine verfassungsändernde noch verfassungsergänzende Bestimmungen und hat nicht politischen Charakter. Alle seine Bestimmungen sind zur unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Rechtsbereich ausreichend determiniert, sodass dem Nationalrat eine Beschlussfassung gemäß Artikel 50 Absatz 2 B-VG nicht erforderlich erschien. Da auch Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, ist eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B-VG erforderlich.

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates am 25. Juli 2006 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Helmut Wiesenegg.

In der Debatte gelangte Bundesrat Jürgen Weiss zu Wort.

Zum Berichterstatter für das Haus wurde Bundesrat Helmut Wiesenegg gewählt.

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 25. Juli 2006 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1.      gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.      dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2006 07 25

                              Helmut Wiesenegg                                                                Johann Kraml

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender