7647 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
über den Beschluss des Nationalrates vom 29. November 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem Übergangsbestimmungen bis zur Neuregelung der Pflege erlassen werden (Pflege-Übergangsgesetz)
Der vorliegende Gesetzesbeschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass es der Nationalrat für erforderlich erachtet hat, bis zur Schaffung eines neuen Pflegesystems in Österreich als Übergangsrecht Verwaltungsstrafbestimmungen, die Arbeitgeber/innen in privaten Haushalten bei der Beschäftigung von Pflegekräften betreffen, vorübergehend außer Kraft zu setzen.
Die Regelung erfolgt in einem einzigen Bundesgesetz und nicht durch die Änderung zahlreicher Rechtsvorschriften. Das vom Beschluss betroffene Gesetz soll mit 30. Juni 2007 wieder außer Kraft treten, während es auf Sachverhalte, die sich vor diesem Zeitpunkt ereignen, weiter anzuwenden sein soll. Es erfolgt keine Einschränkung auf ausländische Arbeitnehmer/innen, da auch inländische Arbeitnehmer/innen betroffen sein können.
Der Ausschuss für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates am 12. Dezember 2006 in Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Waltraut Hladny.
An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Edgar Mayer, Eva Konrad, Wolfgang Schimböck, Dr. Erich Gumplmaier, Adelheid Ebner und Harald Reisenberger.
Zur Berichterstatterin für das Haus wurde Bundesrätin Waltraut Hladny gewählt.
Der Ausschuss für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 12. Dezember 2006 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2006 12 12
Waltraut Hladny Roswitha Bachner
Berichterstatterin Vorsitzende