7651 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz, das Heeresversorgungsgesetz, das Impfschadengesetz, das Verbrechensopfergesetz, das Pensionsgesetz 1965 und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden (3. Sozialrechts-Änderungsgesetz 2006 – 3. SRÄG 2006)

Der Nationalrat hat mit Entschließung vom 29. November 2006, 4/E (XIII. GP), die Bundesregierung ersucht – entsprechend der Armutsbekämpfungsschwelle –, umgehend eine Gesetzesvorlage zu übermitteln, mit der die Ausgleichszulagenrichtsätze ab 1. Jänner 2007 folgendermaßen erhöht werden:

„Die Richtsätze nach § 293 Abs. 1 ASVG werden wie folgt festgesetzt:

lit. a) aa) ……………………………….1 091,14 €

lit. a) bb) …………………………………726,-- €“

Der dieser Entschließung zugrunde liegende Antrag war wie folgt begründet: „Armutsbekämpfung ist ein wichtiges Anliegen der österreichischen Sozialpolitik. Gerade auch im Bereich der Pensionisten sind daher vorrangig Maßnahmen notwendig. Als wichtiger Schritt zur effizienten Armutsbekämpfung sollen daher bereits mit Jänner 2007 die Ausgleichzulagenrichtsätze erhöht werden.“

Mit dem vorliegenden Gesetzesbeschluss soll der genannten Entschließung Rechnung getragen werden.

Von der vorgeschlagenen Maßnahme werden rund 230 000 Personen profitieren; die Mehrkosten hiefür werden sich auf rund 76 Millionen Euro belaufen.

Der Ausschuss für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates am 20. Dezember 2006 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrätin Adelheid Ebner.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Edgar Mayer.

Zur Berichterstatterin für das Haus wurde Bundesrätin Adelheid Ebner gewählt.

Der Ausschuss für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Dezember 2006 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2006 12 20

                                  Adelheid Ebner                                                                 Franz Wolfinger

                                 Berichterstatterin                                                                  Stv. Vorsitzender