7657 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 7. März 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 und das Hochwasseropferentschädigungs- und Wiederaufbau-Gesetz 2005 geändert werden

Der Gesetzesbeschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass im Jahre 2006 durch die Dürre bzw. durch das negative Zusammenwirken von Dürre und anschließenden intensiven Regenfällen in erheblichem Ausmaß Grünland und sonstige Futterflächen von landwirtschaftlichen Betrieben geschädigt wurden.

Eine Maßnahme für eine nationale Beihilfe zum Zukauf von Raufutter, Raufutterersatzprodukten und sonstigen pflanzlichen Ersatzfuttermitteln ähnlich wie jene, die sich schon in vergangenen Jahren bewährt haben, soll daher auch im Rahmen der Beihilfe auf Grund der widrigen Witterungsverhältnisse des Jahres 2006 wieder durchgeführt werden. Die Europäische Kommission hat für die vergangenen Ereignisse die entsprechenden Beihilfegenehmigungen erteilt. Dies ist wieder zu erwarten, zumal die widrigen Witterungsverhältnisse nicht auf Österreich beschränkt waren, sondern auch Nachbarländer, wie z.B. Deutschland, Dürreschäden erlitten haben.

Zugleich wird die Geltung des Hochwasseropferentschädigungs- und Wiederaufbau-Gesetzes 2005 auf 2007 ausgedehnt, um Entschädigungszahlungen zu ermöglichen, die nach Beschwerdeverfahren im Jahr 2007 fällig werden könnten.

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates am 20. März 2007 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Reinhard Todt.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Stefan Schennach, Edgar Mayer, Helmut Wiesenegg, Sonja Zwazl, Wolfgang Sodl und Helmut Kritzinger.

Zum Berichterstatter für das Haus wurde Bundesrat Reinhard Todt gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 20. März 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2007 03 20

                                  Reinhard Todt                                                                    Johann Kraml

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender