7669 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Umweltausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert wird

 

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates wurde als Initiativantrag im Nationalrat eingebracht und wurde einstimmig von diesem beschlossen.

Dem Initiativantrag wurde folgende Begründung beigegeben:

„Die Importe von Asbestabfällen, insbesondere Asbestzementabfällen, nach Österreich nehmen massiv zu. Seit 1. Jänner 2007 wurden beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Notifikationsanträge betreffend den Import von über 200 000 Tonnen Asbestzement gestellt.

Gemäß Art. 4 Abs. 3 lit. a Z i der EG-VerbringungsV (Verordnung (EWG) Nr. 259/93 zur Überwachung und Kontrolle der Verbringung von Abfällen in der, in die und aus der Europäischen Gemeinschaft, ABl. Nr. L 30 vom 06.02.1993 S. 1, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2557/2001, ABl. Nr. L 349 vom 31.12.2001 S. 1) wird den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt, Maßnahmen zu ergreifen, um die Verbringung von Abfällen zur Beseitigung allgemein oder teilweise zu verbieten, um dem Prinzip der Nähe und dem Grundsatz der Entsorgungsautarkie zu entsprechen.

Daher soll ein generelles Importverbot für Asbestabfälle (Asbestzementabfälle und sonstige, insbesondere schwach gebundene Asbestabfälle) zum Zweck der Beseitigung im AWG 2002 aufgenommen werden. Dies ist zur Entsorgungssicherheit in Österreich im Hinblick auf die vorhandenen Deponiekapazitäten für diese Abfälle erforderlich und auch im Hinblick auf den Klimaschutz zur Vermeidung langer Transportwege geboten.“

Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates am 11. April 2007 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligte sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum.

Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 11. April 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2007 04 11

                              Helmut Wiesenegg                                                                  Karl Boden

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender