7672 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Börsegesetz und das Bankwesengesetz geändert werden

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates zielt darauf ab, die Richtlinie 2004/109/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 15. Dezember 2004 zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen bezüglich Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, umzusetzen. Hauptunterschied der neuen zur bisherigen Regelung auf nationaler Ebene ist, dass nunmehr von den Informations- und Veröffentlichungspflichten der Richtlinie alle Emittenten an einem geregelten Markt gleichmäßig betroffen sind und daher eine weitgehende Angleichung der Transparenzanforderungen für Emittenten im amtlichen Handel und im geregelten Freiverkehr erfolgt. Von den Bestimmungen der Richtlinie sind vor allem die §§ 82 bis 94 Börsegesetz betroffen.

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 11. April 2007 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter  im Ausschuss war Bundesrat Mag. Gerald Klug.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Stefan Schennach, Dr. Franz Eduard Kühnel und Edgar Mayer.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Mag. Gerald Klug gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 11. April 2007 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2007 04 11

                               Mag. Gerald Klug                                                                 Johann Kraml

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender