7673 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Konkursordnung und die Ausgleichsordnung geändert werden

Der gegenständliche Gesetzesbeschluss des Nationalrates wurde deshalb gefasst, da im Zuge der Beratungen über den Antrag 82/A der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Börsegesetz und das Bankwesengesetz geändert werden, der Finanzausschuss des Nationalrates am 22. März 2007 auf Antrag der Abgeordneten Kai Jan Krainer und Dkfm. Dr. Günter Stummvoll mit Stimmenmehrheit beschlossen hat, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz den zugrunde liegenden Selbständigen Antrag vorzulegen.

Mit dem gegenständlichen Gesetzesbeschluss des Nationalrates sollen § 20 Abs. 4 Z 1 Konkursordnung und § 20 Abs. 3 Z 1 Ausgleichsordnung geändert werden.

Anlass für die Klarstellung in § 20 Abs. 4 KO war die Umsetzung der Richtlinie 96/10/EG zur Änderung der Richtlinie 89/647/EG, die erweiterte Bestimmungen hinsichtlich der bankenaufsichtsrechtlichen Anerkennung von Schuldumwandlungsverträgen und Aufrechnungsvereinbarungen („vertragliches Netting“) vorsieht. Damit vertragliches Netting in bestimmten Fällen bei der Berechnung des Solvabilitätskoeffizienten anerkannt werden kann, sieht die Richtlinie vor, dass das Kreditinstitut wohlbegründete schriftliche Rechtsauskünfte bereitzustellen hat, aus denen hervorgeht, dass die zuständigen Gerichte und Verwaltungsbehörden – vereinfacht gesprochen – die Aufrechnung anerkennen würden. Um die Rechtslage insofern klarzustellen, wurde in § 20 Abs. 4 Z 1 KO auf die (dem maßgeblichen Anhang der Richtlinie entsprechende) Anlage 2 zu § 22 BWG verwiesen.

Die Parallelbestimmung in der Ausgleichsordnung war analog zu § 20 Abs. 4 Z 1 KO zu ergänzen.

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 11. April 2007 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Mag. Gerald Klug.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Dr. Franz Eduard Kühnel, Helmut Kritzinger und Edgar Mayer.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Mag. Gerald Klug gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 11. April 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2007 04 11

                               Mag. Gerald Klug                                                                 Johann Kraml

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender