7675 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Finanzausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2007 betreffend das Protokoll zur Abänderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Schweden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates bezieht sich darauf, dass sich das österreichisch-schwedische Doppelbesteuerungsabkommen vom 14. Mai 1959, BGBl. Nr. 39/1960, idF BGBl 341/1970 und BGBl 132/1993, als revisionsbedürftig erwiesen hat.
Durch die Abkommensrevision und die damit verbundene Neuregelung im Bereich der Wegzugsbesteuerung soll eine Nutzung des Abkommens zur Umgehung der schwedischen Steuerpflicht des Wertzuwachses von Gesellschaftsbeteiligungen vermieden werden.
Das schwedische Besteuerungsrecht an den Wertsteigerungen in Anteilen an schwedischen Gesellschaften wird auch im Wegzugsfall aufrechterhalten.
Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd bzw. gesetzesergänzend. Da auch Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, ist eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B-VG erforderlich.
Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 11. April 2007 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Reinhard Todt.
An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Stefan Schennach.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Reinhard Todt gewählt.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 11. April 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2007 04 11
Reinhard Todt Johann Kraml
Berichterstatter Vorsitzender