7682 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 24. April 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsgebührengesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz 1962, das Einkommensteuergesetz 1988, das EU-Quellensteuergesetz, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Normverbrauchsabgabegesetz, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz, das EG-Amtshilfegesetz, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das Bundeshaushaltsgesetz, das Bundesfinanzierungsgesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz, das Schülerbeihilfengesetz 1983, das Universitätsgesetz 2002, das Bundesmuseen-Gesetz 2002, das Bundestheaterorganisationsgesetz, das Bundesgesetz über die Neuorganisation der Bundessporteinrichtungen, das Altlastensanierungsgesetz, das Umweltförderungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz und das Bundesbahngesetz geändert werden (Budgetbegleitgesetz 2007)

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates betreffend das Budgetbegleitgesetz 2007 hat folgende Maßnahmen zum Inhalt:

Steuerrechtliche Änderungen dienen dem Umweltschutz, vor allem dem Erreichen des nationalen Kyoto-Zieles, und der Finanzierung der Infrastrukturoffensive. So wird die Mineralölsteuer auf Benzin um drei Cent sowie auf Diesel um fünf Cent angehoben. Für Bildung, Sport und Kultur sind höhere Förderungen vorgesehen. Dazu kommen technische Neuerungen zur leichteren Aufdeckung von Betrugsfällen, Klarstellungen und Textverbesserungen zur Erhöhung der Rechtssicherheit, Controlling für Bundestheater- und ÖBB-Pensionisten sowie EU-Anpassungen, unter anderem auch im Zusammenhang mit der Erweiterung der Union um Rumänien und Bulgarien.

Laut Berechnungen des Finanzressorts sollen sich die budgetbegleitenden Änderungen im Steuerrecht auf die Einnahmen der Gebietskörperschaften wie folgt auswirken (in Mill. €): Die Mehreinnahmen betragen für den Bund im Jahr 2007 +112 Mill. € (2008:  +354;  2009: +356); die Länder können 2007 mit einem Plus von 23 Mill. € (2008: +73, 2009 +72) rechnen, die Gemeinden 2007 mit +17 Mill. € (2008: +55, 2009: +54). Auf der anderen Seite werden höhere Schülerbeihilfen Mehraufwendungen von 2,380 Mill. € im Finanzjahr 2007 und 11,9 Mill. € ab 2008 zur Folge haben. Im Kulturbereich bewirkt die Erhöhung der Basisabgeltung für die Bundesmuseen und für die Österreichische Nationalbibliothek auf den zusammenfassenden Gesamtbetrag von 96,511 Mill. € Mehrausgaben von jährlich 6 Mill. € ab dem Finanzjahr 2008 sowie für die Bundestheater ab dem Finanzjahr 2008 Mehrausgaben von jährlich 5 Mill. €. Für den Sport sind 2007 Mehrausgaben von 80.000 €, für 2008 von 160.000 €, für 2009 von 160.000 € und für 2010 von 160.000 € zu erwarten.

Mit einer Änderung des Umweltförderungsgesetzes wurde die JI/CDM-Dotation im Jahr 2007 um 10 Mill. € und im Jahr 2008 um 20 Mill. € angehoben. Der Beschäftigungseffekt dieser Maßnahme wird auf bis zu 8.400 zusätzliche Arbeitsplätze geschätzt.

Im Einkommensteuergesetz wurde die steuerliche Forschungsförderung europarechtskonform vereinheitlicht und die Bestimmungen beim Freibetrag für investierte Gewinne klargestellt. Die Nachversteuerung im Rahmen begünstigter Besteuerung nicht entnommener Gewinne wurde neu geregelt, die Wertpapierdeckung für Pensionsrückstellungen verfassungs- und europarechtskonform gestaltet und für Anlaufverluste bei Einnahmen-/Ausgabenrechnern Übergangsregelungen eingeführt.

Im Körperschaftsteuergesetz wurde der 31.12.2007 als Stichtag für die letztmalige Neugründung von Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften festgesetzt. Der Text des Umgründungssteuergesetzes wurde an das Unternehmensgesetzbuch angepasst und das Besteuerungsrecht Österreichs bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen und Einbringungen gesichert. Die Verwaltung anerkannter Sondervermögen in anderen EU-Staaten wurde von der Umsatzsteuer befreit und die elektronische Ausfuhranzeige als steuerrechtlicher Exportnachweis anerkannt. Eine Verordnung wird den Übergang der Steuerschuld (Reverse Charge) beim Schrotthandel regeln.

Im Gebührengesetz wurde die EU-Entscheidung auf Anhebung der Visagebühren für die Kategorien A, B und C von 35 auf 60 € realisiert. Im Sinne von Regierungsübereinkommen und Klimaschutzstrategie wird der Mineralöl-Steuersatz für Benzin ab 1. Juli 2007 um 3 Cent je Liter sowie jener für Diesel um 5 Cent je Liter erhöht. Im Normverbrauchsabgabegesetz erlaubt der Zugriff auf die Genehmigungsdatenbank, die ab 1. Juli 2007 den Typenschein ersetzt, bessere Kontrollen und Verfahrensvereinfachungen. Im Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz und im Amtshilfegesetz werden Zitierungen angepasst. Im Zollrechts-Durchführungsgesetz wird der Begriff "Amtsplatz" definiert, um Zollstellen auf Bahnhöfen, Häfen und Flugplätzen bedürfnisgerechter gestalten zu können. Zollstraßen und Zollflugplätze werden künftig von den zuständigen Zollämtern kundgemacht werden.

Änderungen im Gerichtsgebühren- und Einbringungsrecht beseitigen Unebenheiten im Gebührengefüge infolge des gesetzlichen Wertsicherungsmechanismus, unter anderem wurde die überhöhte Gebühr von 2 € pro Kopie gesenkt. Auch die elektronische Registereinsicht wurde ermäßigt, und zwar von einem Euro auf 20 Cent. Erhöht wurde hingegen die Einhebungsgebühr.

Eine Änderung des Garantiegesetzes überträgt die Erlassung von Richtlinien für die Garantievergabe von der Austria Wirtschaftsservice Ges.m.b.H. an den Finanzminister. Im Bundeshaushaltsgesetz wurde die Verpflichtung der Minister verankert, bei rechtsetzenden Maßnahmen auch die Folgekosten für Unternehmen mit dem Standardkostenmodell zu bewerten. Im Bundesfinanzierungsgesetz erhält die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur die Beratungskompetenz für Kreditoperationen, Risikomanagement und Finanzcontrolling in nunmehr allen Sektoren des Staates und bei ausgegliederten Rechtsträgern.

Aus dem Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen werden Mittel zur Finanzierung von Verwaltungskosten des Finanzressorts und zur Studienförderung herangezogen werden.

Mit einer Änderung des Schülerbeihilfengesetzes wurde der Geldwertentwicklung Rechnung getragen, die Beträge angehoben, der Bezieherkreis ausgeweitet und die zumutbare Unterhaltsleistung im Hinblick auf geänderte Einkommensverhältnisse erhöht. An den autonomen Universitäten wurde das Beteiligungs- und Finanzcontrolling gemäß Bundeshaushaltsgesetz eingeführt.

Mit einer Änderung des Bundesmuseen-Gesetzes wurde die Basisabgeltung für die Bundesmuseen und für die Österreichische Nationalbibliothek auf den zusammenfassenden Gesamtbetrag von 96,511 Mill. € erhöht. Im Bundestheaterorganisationsgesetz wurde die Basisabgeltung für Aufwendungen der Bühnengesellschaften bei der Erfüllung des kulturpolischen Auftrages und für Aufwendungen der Bundestheater-Holding verankert und zugleich die rechtliche Grundlage für ein Pensionscontrolling eingeführt. Auch für ÖBB-Beamte wurde im Bundesbahngesetz ein Pensionscontrolling vorgesehen. Im Bundesgesetz über die Neuorganisation der Bundessporteinrichtungen wurde der Zuschuss zum Ausgleich von Tarifermäßigungen für begünstigte Sportler wegen der Übernahme des Bundessportheims Kitzsteinhorn erhöht.

Im Altlastensanierungsgesetz werden dem Umweltminister für 2007 und 2008 mehr Mittel für Ersatzvornahmen bei Altlasten eingeräumt. Eine Änderung im Umweltförderungsgesetz erhöht das Gesamtziel des JI/CDM-Programms zum Ankauf von Emissionszertifikaten auf 45 Mill. t CO2-Äquivalente. Die JI/CDM-Mittel werden von 36 Mill. € auf 46 Mill. € im Jahr 2007 sowie auf 56 Mill. € im Jahr 2008 erhöht.

Mit einer Änderung des Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetzes wurde die Sistierung der Überweisung von rund 21,8 Mill. € aus der Gebarung der Arbeitsmarktpolitik für Zwecke der unternehmensbezogenen Arbeitsmarktförderung auch in den Jahren 2007/08 fortgesetzt.

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 8. Mai 2007 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Reinhard Todt.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Stefan Schennach, Sonja Zwazl, Wolfgang Schimböck, Edgar Mayer und Wolfgang Sodl.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Reinhard Todt gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 8. Mai 2007 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2007 05 08

                                  Reinhard Todt                                                                      Edgar Mayer

                                   Berichterstatter                                                                    Stv. Vorsitzender