7691 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz und das Bundespflegegeldgesetz geändert werden (Sozialrechts-Änderungsgesetz 2007 - SRÄG 2007)

Das Regierungsprogramm für die XXIII. Gesetzgebungsperiode sieht im Kapitel „Pensionen“ u. a. eine Verlängerung des abschlagsfreien Pensionsantritts mit 55/60 Jahren bei der Langzeitversichertenregelung bis 2010 vor. Darüber hinaus soll der bisherige „doppelte Abschlag“ bei der Inanspruchnahme der Korridorpension im Übergangsrecht gemildert und bezüglich der für das Pensionskonto relevanten Kindererziehungszeiten zukünftig von einer wertgesicherten Beitragsgrundlage ausgegangen werden.

Im Kapitel „Leistbare Pflege und Betreuung“ sieht das Regierungsprogramm u. a. eine zeitlich befristete teilweise oder vollständige Übernahme auch der Dienstnehmer-Beiträge von pflegenden Angehörigen bei freiwilliger Pensionsversicherung ab Pflegestufe 4 vor.

Die legistische Umsetzung der genannten Regierungsvorhaben bildet den Hauptteil des vorliegenden Beschlusses.

Im Zusammenhang mit der Neubewertung der Kindererziehungszeiten soll darüber hinaus geringfügig beschäftigten kindererziehenden Personen die Möglichkeit zur Selbstversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung nach § 19a ASVG eingeräumt werden.

Ferner soll sichergestellt werden, dass ein einmal erworbener Anspruch auf Schwerarbeitspension nicht mehr verloren gehen kann.

Während der Zeit der Begutachtung des vorliegenden Gesetzesbeschlusses wurde in der Frage der Anmeldung zur Sozialversicherung vor Arbeitsbeginn Einigung zwischen den Sozialpartnern erzielt. Einschlägige Maßnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit konnten daher ebenfalls in diesen Beschluss aufgenommen werden.

Im Übrigen sollen Klarstellungen bezüglich der Auslegung von Übergangsbestimmungen zur Pensionsreform 2003 sowie redaktionelle Klarstellungen getroffen werden.

Im Einzelnen beinhaltet der Beschluss die im Folgenden aufgezählten Maßnahmen:

1.      Erweiterung des zur Inanspruchnahme der Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung berechtigten Personenkreises um die teilversicherten KindererzieherInnen;

2.      Verpflichtung zur Anmeldung zur Sozialversicherung bereits vor Arbeitsantritt;

3.      Dynamisierung der allgemeinen Beitragsgrundlage für die in der Pensionsversicherung pflichtversicherten KindererzieherInnen, Präsenzdiener und Zivildienstleistenden mit der Aufwertungszahl;

4.      Verpflichtung des Bundes zu einer zeitlich befristeten Tragung der überwiegenden bzw. gesamten Beitragslast zugunsten freiwillig pensionsversicherter pflegender Angehöriger;

5.      Normierung, dass die Abschlagsregelung zugunsten der Langzeitversicherten über das Jahr 2007 hinaus für weitere drei Jahre nicht anzuwenden ist;

6.      Normierung, dass mit der (erstmaligen) Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen für die Schwerarbeitspension der Anspruch auf diese Pensionsart gewahrt bleibt;

7.      Milderung des „doppelten Abschlages“ bei Inanspruchnahme der Korridorpension nach § 15 Abs. 4 APG;

8.      Beseitigung von Redaktionsversehen im Rahmen der Beschlussfassung des 3. SRÄG 2006 und der 3. APG-Novelle;

9.      Klarstellung bezüglich der Pensionsermittlung in Reaktion auf ein oberstgerichtliches Judikat.

Der Ausschuss für Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 19. Juni 2007 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Harald Reisenberger.

An der Debatte beteiligten sich Bundesminister Dr. Erwin Buchinger sowie die Bundesräte Edgar Mayer, Franz Wolfinger, Mag. Gerald Klug, Mag. Bernhard Baier und Eva Konrad.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Harald Reisenberger gewählt.

Der Ausschuss für Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2007 06 19

                            Harald Reisenberger                                                       Dr. Erich Gumplmaier

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender